Für Plattformen wie Ebay und Kleinanzeigen gilt seit dem 1. Januar 2023 das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Dieses verpflichtet die Betreiber dazu, Einkünfte von bestimmten Anbietern, die über die Plattformen erzielt wurden, an die Finanzbehörden zu melden.
Ab einer bestimmten Anzahl von Verkäufen beziehungsweise ab einem bestimmten Umsatz müssen die Verkäufer ihre Einnahmen dann versteuern. Eine Neuerung, die viele wohl nicht mit Begeisterung aufgenommen haben. Doch wie bei vielen Gesetzen gibt es auch bei diesem ein Schlupfloch!
Ebay und Kleinanzeigen: Das ist das Ziel des Gesetzes
Das PStTG hat das Ziel, mehr Steuertransparenz zu schaffen. Durch die eingeführte Meldepflicht sollen die Finanzämter es leichter haben, Einnahmen durch Privatverkäufe auf Online-Plattformen zu prüfen.
Dafür erhalten sie die Daten direkt von Ebay, Kleinanzeigen und Co. Diese müssen Anbieter an die Finanzämter melden, wenn sie pro Jahr mehr als 30 Verkäufe getätigt oder mit ihren Verkäufen mehr als 2.000 Euro Gewinn gemacht haben.
Diese Zahlungen können nicht getrackt werden
Für die Anbieter bedeutet dies, dass dann unter Umständen Steuern zu zahlen sind. Allerdings kann man bereits bei der Kaufabwicklung etwas berücksichtigen, wodurch man womöglich einen späteren Brief vom Finanzamt umgeht.
Werden Produkte bar bezahlt, ist es für Ebay und Kleinanzeigen nämlich schwierig, dies zu tracken. An die Finanzämter können sie Nutzer aber nur melden, wenn sie die Verkäufe getrackt haben, berichtet der „rbb“. Bei Barzahlungen ist das aber nicht möglich und so haben Verkäufer eigentlich nichts zu befürchten.
Anders sieht es aus, wenn Verkäufe über die eigenen Bezahlsysteme von Ebay und Kleinanzeigen abgewickelt werden. Diese können problemlos getrackt und die Anbieter somit auch gemeldet werden, wenn sie die entsprechenden Anforderungen dafür erfüllen.