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Kleinanzeigen: Bloß nicht auf diese Masche reinfallen! Nutzer verlieren viel Geld

Auf Kleinanzeigen tummeln sich viele Betrüger, die sich immer neue Maschen einfallen lassen, um an das Geld ihrer Opfern zu gelangen.

Kleinanzeigen
© IMAGO/Bihlmayerfotografie

Kleinanzeigen: Das ist das größte Online-Kleinanzeigen-Portal Deutschlands

Hier findet man das reichweitenstärkste Online-Angebot in Deutschland.

Kleinanzeigen ist die beliebteste Online-Plattform für gebrauchte Artikel in Deutschland. Nirgendwo sonst kann man so einfach Käufer für alte Gebrauchtwaren finden, die man nicht mehr braucht. Monatlich tummeln sich rund 30 Millionen Nutzer auf der Plattform. Leider sind einige von ihnen nicht auf Schnäppchenjagd, sondern auf Jagd nach Opfern.

Immer wieder lassen sich Betrüger neue Maschen einfallen, um an das Geld von unschuldigen Kleinanzeigen-Nutzern zu kommen. Einer davon ist so kompliziert, dass die Opfer meist erst nach Wochen verstehen, was eigentlich passiert ist. Doch dann ist es schon zu spät und das Geld ist weg. Hier erfährst du, wie der Trick funktioniert und wie du dich davor schützen kannst.

Kleinanzeigen: Diese Masche solltest du kennen

Auf Kleinanzeigen sollen Nutzer immer häufiger Opfer vom sogenannten Dreiecksbetrug werden. Und der funktioniert so: Ein Verkäufer bietet ein Produkt auf der Online-Plattform an. Kurz darauf meldet sich ein Interessent und bittet um Bezahlung per PayPal. So weit, so gut. Doch dann erklärt der Käufer, dass ein Bekannter die Ware an der Haustüre abholen wird. Spätestens hier sollten die Alarmglocken läuten.


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Denn wenn der Käufer-Name nicht mit dem Paypal-Nutzernamen übereinstimmt, wurde höchstwahrscheinlich eine unschuldige Person dazu gebracht, das Geld an den Verkäufer zu überweisen. Meist benutzen Betrüger dafür gefälschte Angebote mit den Daten des ursprünglichen Verkäufers.

So schützt du dich davor

Die unschuldige Person wartet jetzt auf ihr Produkt, während die Betrüger das Paket persönlich vom Verkäufer abholen und sich damit aus dem Staub machen, ohne dafür bezahlt zu haben.

Die rechtliche Lage ist in diesem Fall eindeutig. Der Verkäufer muss das Geld an den unschuldigen Käufer zurückzahlen. Auch der Käuferschutz von Paypal ist in dem Fall unwirksam, weil die Ware nicht an die hinterlegte Adresse versendet wurde, sondern an der Haustüre abgeholt wurde.


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Am besten schützt du dich vor dem Dreiecksbetrug, indem du die Ware nur an die Person versendest, oder übergibst, die das Geld auch per Paypal überwiesen hat. Möchte ein Verkäufer die Ware persönlich abholen, sollte man das Geld am besten in Bar verlangen.