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Kleinanzeigen: Verkäuferin völlig verzweifelt – „Er möchte mich anzeigen“

Eine Berlinerin hat bei Kleinanzeigen einen gebrauchten Fernseher verkauft – jetzt droht der Käufer mit dem Anwalt. Das wirft er der Verkäuferin konkret vor:

Kleinanzeigen
© IMAGO/Westend61

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Kleinanzeigen zählt in Deutschland zu größten und erfolgreichsten Verkaufsplattformen. Jeden Tag kaufen und verkaufen hier tausende Menschen gebrauchte und neuwertige Produkte.

Obwohl die meisten Verkäufe in der Regel völlig problemlos über die Bühne gehen, kommt es bisweilen auch zu ziemlich heftigen Differenzen zwischen Anbietern und Käufern. In diesem Fall wird sogar mit einem Anwalt gedroht!

Berlinerin verkauft Fernseher – jetzt droht der Kleinanzeigen-Käufer mit dem Anwalt

In einer Facebook-Gruppe sucht eine Berlinerin aktuell um juristische Hilfe, weil sie nach dem Verkauf ihres Fernsehers vom Käufer scheinbar des Betrugs bezichtig wird. „Ich habe gestern einen Fernseher verkauft, der Käufer hat ihn vor Ort abgeholt“, so die Betroffene. „Mein Mann hat ihm das Gerät eingeschaltet, damit er sich von seiner Funktionalität überzeugen konnte. Dem Käufer gefielen zwar die Farben nicht richtig, aber er nahm ihn trotzdem mit.“

+++ Kleinanzeigen: Berliner macht skurriles Angebot +++

„Nun schrieb er mich heute an und bezeichnete mich als Betrüger, das Bild sei größtenteils blau und lila, das Problem ließe sich nicht über die Einstellungen beheben und im Endeffekt sagt er ich hätte ihm wissentlich ein Gerät mit defekter LED-Hintergrundbeleuchtung verkauft. Nun möchte er mich anzeigen – was kann ich tun?“, so die Kleinanzeigen-Verkäuferin.

„Manche versuchen es einfach. Lass ihn labern“

In den Kommentaren äußern die meisten User vollstes Verständnis mit der Verkäuferin des Fernsehers: „Ich würde gar nicht auf die Drohung eingehen“, schreibt ein Usern. Das Gerät wurde vorgeführt und er hat es trotzdem gekauft. Manche versuchen es einfach. Lass ihn labern“.

„Bei Privatverkäufen bist du weder zur Rücknahme, Gewährleistung und Garantie verpflichtet“, schreibt ein anderer User.


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Ein anderer User schreibt hingegen: „Es gilt die Gewährleistung. Grundsätzlich gilt vorrangig Umtausch oder Reparatur, was hier nicht geht. Also wäre „Rücktritt vom Kaufvertrag“ möglich. Er müsste das Gerät zurück bringen und bekommt sein Geld zurück. Darauf hat er gesetzlichen Anspruch bei Mängeln – also wenn es tatsächlich ein Mangel ist. Anzeige ist Blödsinn, da müsste er dir Absicht auf Betrug nachweisen. Klage wird also schwierig für ihn“, so der Ratschlag.