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Berlin: Polizei greift durch – DAS ist am Wochenende verboten

Reisende aufgepasst! Am Wochenende herrscht an einigen Bahnhöfen von Berlin ein strenges Verbot. Die Polizei kontrolliert genau.

Berlin Bahnhof Polizei
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Sicherheit für Berlin: Polizei, Feuerwehr und Co.

Sie sollen in Berlin für Sicherheit sorgen: Polizei, Feuerwehr und Co. Bei der Berliner Polizei sind derzeit über 27.000 Bedienstete beschäftigt. Jeden Tag gehen über den Notruf 110 in der Einsatzleitzentrale 3.700 Anrufe ein. Das sind 1,34 Millionen Anrufe im Jahr.

Im Kampf gegen die Kriminalität in Berlin greift die Bundespolizei am Wochenende (28. – 30. Juli) hart durch. Besonders an Bahnhöfen kommt es immer wieder zu Straftaten, deshalb haben die Beamten nun ein Verbot erlassen.

Besonders am Wochenende steigt das Gewaltpotenzial. Dagegen will die Bundespolizei per Allgemeinverfügung nun vorgehen und verbietet Passanten gefährliche Gegenstände an ausgewählten Bahnhöfen in Berlin mit sich zu führen. Die Maßnahme soll streng kontrolliert werden.

Berlin: Polizei verbietet gefährliche Gegenstände an Bahnhöfen

Zu gefährlichen Gegenständen zählen unter anderem Messer, Baseballschläger, Pfefferspray und Feuerwaffen aller Art, wie Pistolen, Revolver, Gewehre. Auch Spielzeugwaffen sind am Wochenende untersagt. Das Verbot gilt am 28. und 29. Juli 2023 von jeweils 16 bis 5 Uhr des Folgetages und endet somit am Sonntag, den 30. Juli 2023, um 5 Uhr morgens.

Auf Twitter heißt es, dass „168 Einsatzkräfte“ die Einhaltung der Allgemeinverfügung in diesem Zeitraum kontrollieren. Die Beamten führen bei Verdacht und stichprobenartige Kontrollen bei Reisenden an den Bahnhöfen Friedrichstraße, Alexanderplatz, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz und Treptower Park durch. Ausgenommen sind die U-Bahnhöfe.


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Wer mit einem gefährlichen Gegenstand erwischt wird, dem wird dieses zunächst entwendet und von der Polizei sichergestellt. Die Beamten können nach eigenem Ermessen auch Platzverweise erteilen und bei Wiederholungstätern sogar ein Zwangsgeld festlegen. Nach dem Wochenende haben Besitzer die Möglichkeit, die entwendeten Gegenstände bei der Bundespolizei abholen, sofern diese nicht Beweismittel in einem Ermittlungsverfahren sind.