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Miete in Berlin: Zahlst du zu viel Geld für deine Wohnung? DAS steht dir jetzt zu

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat in Sachen Miete in Berlin ein neues Urteil gefällt. Die Rechtslage für Mieter hat sich verbessert.

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Mietschulden? Ab dieser Frist droht der Rauswurf

Wer zu wenig oder keine Miete zahlt, dem droht der Rauswurf aus der Wohnung. Wer das vermeiden will, sollte bei der Zahlung diese Frist einhalten.


Miete in Berlin ist ein schwieriges Thema. Sei es das Problem der Wohnungsnot in nahezu allen Berliner Bezirken oder die wuchernden Preise beim Anmieten einer Wohnung. Viele Menschen, die bereits in der Hauptstadt leben und jene, die hierherkommen wollen, kommen an diesem Dauerthema nicht vorbei.

Besonders in Zeiten der Inflation, in der nicht nur die Mietpreise, sondern auch die Nebenhaltungskosten wie Strom und Gas teuer geworden sind, bereitet dieses Thema vielen Menschen Kopfzerbrechen. Neben all diesen besorgniserregenden Faktoren, tut sich jedoch etwas in Sachen Mieterrecht – und Überraschung: Zugunsten der Mieter!

Miete in Berlin: Bundegerichtshof fällt Urteil

Am Mittwoch, den 12. Juli, hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein Grundsatzurteil gesprochen. Inhalt der Verhandlung waren vier Berliner Mietpreisbremse-Verfahren, gewesen. Das Urteil hat zur Folge, dass Mieter in Zukunft einen längeren Anspruch auf Auskunft beim Vermieter haben.

Der 8. Senat hat entschieden, dass der Auskunftsanspruch gegen den Vermieter erst dann zu verjähren beginnt, wenn der Mieter zum ersten Mal Auskunft verlangt. Bisher hatte mit Abschluss des Mietvertrages eine dreijährige Frist begonnen.



„Die für den Auskunftsanspruch geltende regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB) beginnt nicht bereits mit dessen Entstehung (Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses), sondern erst mit dem Auskunftsverlangen des Mieters“, so steht es im Urteil des Bundesgerichtshofes vom 12. Juli 2023.

Wer also in Zukunft den Verdacht hegt, zu viel Geld für seine Miete zu bezahlen, hat nun mehr Möglichkeiten. Sinn und Zweck des Auskunftsanspruchs, sei es, „ein durch die strukturelle Unterlegenheit auf angespannten Wohnungsmärkten bedingtes Informationsdefizit des Mieters auszugleichen“, so im Urteil weiter.


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Tatsache ist: Dieses Urteil löst das Problem der Wohnungsnot und der enorm hohen Mieten in Berlin nicht. Allerdings ist es ein wichtiger Schritt in Sachen Mietrecht. Das Thema Mieten in Berlin ist jedenfalls mit Sicherheit noch nicht vom Tisch.