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Flughafen in Berlin: Wer immer noch vom Ex-Airport Tegel fliegen darf

Schon seit der Eröffnung des BER im Jahr 2020 ist der Berliner Flughafen Tegel dicht. Hier startet und landet eigentlich nichts mehr. Bis auf diese Ausnahme!

Berlins Ex-Flughafen Tegel
© IMAGO/Emmanuele Contini

Flughafen BER: Das ist Berlins Chaos-Airport

Die Bauphase des Flughafen Berlin Brandenburg (BER) ist mit dem Wort zäh noch sehr nett beschrieben. Schon in den 1990ern begann die Planungsphase, am 5. September 2006 erfolgte dann der erste Spatenstich in Schönefeld, im Süden Berlins.

1948 wurde der innerstädtische Flughafen „Otto Lilienthal“ in Berlin-Tegel gebaut. Nach über 60 Jahren Flugbetrieb wurde der Flughafen in Tegel mit der Inbetriebnahme des neuen Berliner Flughafens BER im Oktober 2020 endgültig geschlossen.

Seit der Schließung wird der Ex-Airport jetzt auch anderweitig genutzt. Hin und wieder gibt es hier Veranstaltungen – auch das „Ukraine Ankunftszentrum“ ist jetzt in Tegel. Doch noch immer ist auch ein regelmäßiger Flugverkehr zu beobachten. Wie kann das sein?

Berlin: Diese Flugzeuge fliegen immer noch in Tegel

Über drei Jahre ist der Flughafen Tegel (Bezirk Reinickendorf) nun geschlossen. Im Mai 2021 lief dann auch die Betriebsgenehmigung für den stillgelegten Flughafen aus. Dennoch verkehren hier regelmäßig noch Hubschrauber der Bundeswehr. Seit 1998 transportiert die Flugbereitschaft Personen des „politisch-parlamentarischen Bereichs“ von dem militärischen Teil des Flughafens.

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1.200 Starts und Landungen dürfen jährlich von der Bundeswehr durchgeführt werden, die hierfür eine Sondererlaubnis des Luftfahrtamts der Bundeswehr erhalten hat. Bis die Voraussetzungen am Standort Schönefeld vorliegen, spätestens aber bis 2029 gilt diese Genehmigung.

Vermieterin klagt: Gesundheitsrisiko durch Flugbetrieb?

Nicht allen Berlinern gefällt diese Regelung. Mitte Dezember hatte eine Frau, die mehrere Wohnungen nahe dem Flughafen vermietet, geklagt. Unter anderem bemängelte sie, dass der Flugverkehr den Wert ihrer rund 200 Meter vom militärischen Teil des alten Flughafens liegenden Grundstücke beeinträchtige und der Gesundheit ihrer Mieter schade.

Bereits am 20. Dezember hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Klage abgewiesen. Die Übergangslösung für den Flugverkehr sei rechtmäßig. Außerdem stelle der Flugbetrieb weder eine Gesundheitsgefährdung für die Mieter der Klägerin dar, noch sei er nach den gesetzlich im Fluglärmschutzgesetz vorgesehenen Maßstäben unzumutbar.


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Bis spätestens 2029 wird die Vermieterin wohl noch abwarten müssen. Dann läuft die Sondergenehmigung aus und alle Transporte des „politisch-parlamentarischen Bereichs“ werden am BER stattfinden.