Aufgrund des Angriffskriegs auf die Ukraine gab es Tausende russische Kriegsdienstverweigerer, die nach Deutschland flohen und Asyl beantragten. Doch ihr Asylbescheid wird in den wenigsten Fällen zu ihren Gunsten entschieden.
Seit Kriegsbeginn sind von knapp 2500 Anträgen nur 55 positiv entschieden worden, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Diese Erfahrung musste ebenfalls der 26-jährige Kriegsdienstverweigerer aus Russland machen. Er floh nach Berlin und sollte jetzt wieder abgeschoben werden. Doch dann kam alles ganz anders.
Nikita R. sollte abgeschoben werden
Nach einem Bericht der „Berliner Zeitung“ darf der russische Kriegsdienstverweigerer Nikita R. vorerst in Deutschland bleiben. Das wurde jetzt von einer Rechtsanwältin vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entschieden.
Der 26-Jährige floh nach Deutschland zu seinen Eltern, die in Berlin leben, nachdem er im vergangenen Jahr den Einberufungsbefehl zum Wehrdienst erhalten hatte. Zu Beginn des russischen Angriffskriegs versicherte Bundeskanzler Olaf Scholz und weitere führende Politiker, dass Kriegsdienstverweigerer Asyl erhalten würden.
Berlin: So wurde die Abschiebung verhindert
Doch das hat sich mittlerweile geändert. Das Bundesinnenministerium schrieb im Mai dieses Jahres, dass allein das Ziel, sich dem Militärdienst zu entziehen, kein Umstand sei, der zu einer Visavergabe führe. Aus diesem Grund wurde der Asylantrag von Nikita R. am 24. Januar 2023 abgelehnt.
Nach der Dublin-III Verordnung hätte der Wehrdienstverweigerer nach Polen abgeschoben werden sollen. Doch laut Aktivisten soll Polen russische Flüchtlinge oft in ihr Herkunftsland abschieben.
Aus diesem Grund hatte die Berliner Rechtsanwältin Christiane Meusel die Abschiebung des russischen Staatsbürgers im Juli verhindert. Sie organisierte Nikita R. Kirchenasyl von der Evangelischen Verheißungskirchengemeinde Neuenhagen-Dahlwitz und konnte so nach Ablauf der Überstellungsfrist die Zuständigkeit für sein Asylverfahren auf Deutschland erzwingen.
„Sollte, so die aktuelle Linie des Bundesinnenministeriums, Nikitas Asylantrag trotz Einberufungsbefehls nicht positiv beschieden werden, werde ich auch gegen diese Ablehnung klagen“, sagte Meusel.