Dieser Fall erregte von einem Jahre großes Aufsehen und würde weit über die Grenzen Berlins hinaus bekannt. Grund dafür war nicht etwa der Unfall selbst, bei dem eine Fahrradfahrerin (44) nach einem Zusammenstoß mit einem Betonmischer tödlich verletzt wurde. Vielmehr wurde über die Rolle der Letzten Generation diskutiert, die an diesem Tag den Verkehr auf der Stadtautobahn A100 blockiert hatte. Ihnen wurde vorgeworfen, mit ihrer Aktion die Rettung verzögert und damit für den Tod der Frau verantwortlich gewesen zu sein.
Nachdem unter anderem eine Notärztin die Aktivisten bereits entlastet hatte, teilte im April auch die Berliner Staatsanwaltschaft mit, dass die Klimaaktivisten nicht für den Tod der Frau verantwortlich waren. Und nun gibt es eine weitere Entscheidung in dem Fall. Auch gegen den Fahrer des Betonmischers wird nicht weiter ermittelt.
Berlin: Ermittlungen gegen Fahrer von Betonmischer eingestellt
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hatte wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung gegen den zur Tatzeit 64 Jahre alten Betonmischerfahrer ermittelt. Doch der Verdacht konnte sich nicht erhärten. Die Ermittlungen sind eingestellt.
Laut Staatsanwaltschaft habe sich der Sachverhalt so dargestellt, dass die Radfahrerin den Betonmischer rechts überholt habe, dann aber wieder nach links vor das Fahrzeug ausgeschert sei. Dabei wurde ihr Rad vom Betonmischer erfasst, sie wurde überrollt.
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Die Staatsanwaltschaft kommt nach einem Gutachten zu dem Schluss, dass der Fahrer die Frau nicht hätte durch die Frontscheibe sehen können. Über den Frontspiegel wäre das zwar möglich gewesen, doch dazu habe es bei „einem bereits laufenden Fahrtvorgang ohne Abbiegeabsicht“ keine Verpflichtung gegeben. Zudem habe er nicht damit rechnen müssen, dass die Radfahrerin die Spur wechselt, heißt es weiter in der Mitteilung.