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Berlin: Zugedröhnt auf E-Scooter unterwegs – damit hat der Fahrer nicht gerechnet

Ein zugedröhnter E-Scooter-Fahrer wurde wegen seiner Fahrweise von der Polizei zum Bluttest geben. Was dann passierte, hat er nicht erwartet.

Berlin
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Sicherheit für Berlin: Polizei, Feuerwehr und Co.

Sie sollen in Berlin für Sicherheit sorgen: Polizei, Feuerwehr und Co. Bei der Berliner Polizei sind derzeit über 27.000 Bedienstete beschäftigt. Jeden Tag gehen über den Notruf 110 in der Einsatzleitzentrale 3.700 Anrufe ein. Das sind 1,34 Millionen Anrufe im Jahr.

Cannabis ist in Deutschland nicht legal, aber viele Menschen konsumieren es trotzdem. Vor allem in Berlin erfreut sich die Pflanze großer Beliebtheit. Sie enthält verschiedene Wirkstoffe, die das zentrale Nervensystem beeinflussen können.

Der bekannteste Wirkstoff ist Tetrahydrocannabinol (THC), der für die berauschende Wirkung verantwortlich ist. Ein anderer ist das legal verkäufliche Cannabidiol (CBD), der eher beruhigend und schmerzlindernd wirkt. Da die Droge das zentrale Nervensystem beeinflusst, kann sie laut Polizei die Fahrtüchtigkeit beeinflussen. Das ist jetzt einem Berliner E-Scooter-Fahrer zum Verhängnis geworden.

Berlin: Damit hat der Fahrer nicht gerechnet.

Im Juli letzten Jahres war ein Mann mit einem E-Scooter unterwegs. So weit, so gut. Da der Fahrer in Schlangenlinien fuhr und mehrfach nah an geparkte Autos geriet, wurde er von der Polizei gestoppt und zur Blutentnahme gebeten. Ergebnis: Beim Fahrer konnte ein deutlicher Cannabiskonsum nachgewiesen werden.

Die Fahrerlaubnisbehörde forderte deswegen ein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Fahreignung an. Da der Marihuana-Raucher darauf nicht reagiert hat, wurde ihm kurzerhand der Führerschein entzogen. Dagegen zog der Kiffer zog dann vor Gericht.

So entschied das Gericht:

Die Berliner Richter sind der Meinung, dass die Behörde davon ausgehen könne, dass seine Fahrtüchtigkeit aufgrund seines Cannabiskonsums beeinträchtigt war. Bei der Blutprobe des Fahrers sei ein THC-Wert von 4,4 Nanogramm pro Milliliter (ng/ml) festgestellt worden. Ab einem THC-Wert von 1,0 (ng/ml) kann man laut Rechtsprechung von einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit rechnen.

Zusätzlich sei in dem konkreten Fall zu berücksichtigen, dass der Mann durch seine Fahrweise den Straßenverkehr gefährdet habe. Aus diesem Grund wurde der Einspruch des Cannabiskonsumenten abgelehnt.