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Berlin: Fünf Tage gesetzlicher Sonderurlaub pro Jahr – doch fast niemand nutzt ihn

Berlin bietet seinen Bewohnern fünf Tage Sonderurlaub – einfach so. Ob Besuch beim Abgeordneten oder Yoga auf Sylt – vieles ist möglich!

Berlin
© IMAGO/Herrmann Agenturfotografie

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Die meisten von uns haben etwa 20 bis 30 Urlaubstage pro Jahr. In dieser Zeit geht es für viele in den Süden, zum Skifahren oder auch einfach mal in die Heimat, um die Familie zu besuchen.

Doch was viele nicht wissen: In Berlin stehen den Menschen gesetzlich fünf Tage bezahlte „Bildungszeit“ zu. Aus Zahlen der Senatsverwaltung geht jedoch hervor, dass die Zahl dieser genutzten Tage deutlich zurückgeht. Dabei ist das Angebot sehr vielseitig.

Berliner schöpfen Sonderurlaub kaum aus

In der Hauptstadt gibt es 1.527.912 Voll- und Teilzeitbeschäftigte. Von ihnen haben 2023 aber bisher nur 5.277 ihre Bildungszeit in Anspruch genommen. Wie die „B.Z.“ berichtet, lag der Anteil derer 2019 noch deutlich höher. Damals waren es 10.708 Beschäftigte.

Aber was verbirgt sich hinter dem Wort „Bildungszeit“? Das ist je nach Lust und Neigung unterschiedlich. Man kann sich zum Beispiel „für ein Ehrenamt weiterbilden lassen.“ Aber auch Yoga- und Sprachkurse sind möglich. Selbstverständlich können Arbeitnehmende aber auch einen ihrer fünf Tage Sonderurlaub für politische oder berufliche (Weiter)Bildung nutzen.

Bildungszeit auf Sylt

Die Möglichkeiten sind also nicht nur sehr vielfältig, sondern lassen sich auch noch mit einem „echten“ Urlaubsziel verbinden. Gemäß den Angaben der Website www.bildungsurlaub.de gibt es nämlich die Option, Kurse auf einer der norddeutschen Inseln zu verbringen. Beispielhaft werden hier Sylt oder Norderney genannt.


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Besonders in der stressigen Arbeitswelt von heute, in der Beschäftigte immer mehr leisten müssen, ist die Zeit und Kraft für Qualifikation und Weiterbildung geringer geworden, so Arbeitssenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) gegenüber der „B.Z.“ Doch sie erinnert daran: „Weiterbildung hat einen volkswirtschaftlichen Nutzen, dient der Entwicklung des gesellschaftlichen Miteinanders und der eigenen Persönlichkeit.“


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Ein Grund mehr, die Möglichkeit in Anspruch zu nehmen. Vor allem, wenn man bedenkt, dass gar nicht alle Bundesländer diese Möglichkeit haben – das betrifft zum Beispiel Sachsen und Bayern.

Etwas Gutes für Körper und Seele zu machen und sich dabei auch noch weiterbilden oder der Gesellschaft etwas zurückgeben? Das sollten sich die Berliner nicht zweimal sagen lassen müssen!