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Berlin: Gericht entscheidet – Bürgermeister Kai Wegner muss intime Liebesdetails preisgeben

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner ist mit der Bildungssenatorin liiert – das befasste jetzt auch die Justiz.

Berlin
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Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

Es war eine Meldung, die im politischen Berlin für Furore sorgte: Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hatte zu Beginn des Jahres bekannt gegeben, im Herbst 2023 eine Beziehung mit der Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) begonnen zu haben.

Die Liebesgeschichte innerhalb der Landesregierung sorgte für Schlagzeilen – zumal einige Beobachter Zweifel daran hegten, seit wann die beiden Politiker bereits ein Paar sind. Wegner berief sich dabei auf seine Privatsphäre – ein Gericht widersprach dieser Auffassung jetzt jedoch.

Jetzt muss Berlins Regierender Bürgermeister auspacken

Wie der „Tagesspiegel“ jetzt berichtet, habe das Berliner Verwaltungsgericht die Senatskanzlei in einem Eilverfahren dazu verpflichtet, mehr Informationen offenzulegen. Die Zeitung hatte mit ihrer Klage damit in erster Instanz Erfolg. Rechtskräftig sei der Beschluss indes noch nicht.

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Konkret geht es um Angaben darüber, zu welchem Zeitpunkt Wegner die Chefin des Presse- und Informationsamts Christine Richter erstmals über seine private Beziehung zur Senatorin Günther-Wünsch informiert hat. Dazu verpflichtete das Gericht die Senatsverwaltung nun.

„Gesteigertes öffentliches Interesse“

In der Abwägung des Gerichtes hatten der Privatschutz der beiden Berliner Spitzenpolitiker sowie das öffentliche Interesse eine Rolle gespielt. Letzteres überwog, wie der Beschluss deutlich macht: „Die Recherche über mögliche Einflüsse der Paarbeziehung zwischen dem Regierenden Bürgermeister und der Senatorin auf dienstliches Handeln dieser Senatsmitglieder kann ein gesteigertes öffentliches Interesse beanspruchen.“



Ob der Beschluss des Verwaltungsgerichts Bestand hat, muss sich nun zeigen – denn noch können Rechtsmittel dagegen eingelegt werden. Im Falle einer Beschwerde muss das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine endgültige Entscheidung treffen.