Eine 51-jährige Frau aus Berlin-Wilmersdorf wurde am Dienstag, dem 18. Juli, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Verurteilte hatte bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber 145.000 Euro abgezapft und auf ihr eigenes Konto überwiesen. Als Krankenkassenmitarbeiterin, war sie zuständig für das Erfassen von Rechnungen. Es landeten vor allem Rechnungen für Schwangerschaftsabbrüche bei ihr auf dem Tisch.
Sie begann Rechnungen zu erfinden und bei der Krankenkasse einzureichen. Das erschlichene Geld lies sich die Frau auf das eigene Konto überweisen: „Ich probierte es aus – zwei Tage später war das Geld auf meinem Konto, ich war erschrocken“, so schreibt es der „Berliner Kurier“.
Berlin: Liebeskummer trieb Frau in die Spielsucht
Alles habe mit der Trennung von ihrem Lebensgefährten begonnen, so schilderte die Frau ihr Schicksal weiter: „Ich kam damit nicht klar, habe mich versteckt, fand das Leben furchtbar. Dann entdeckte ich Online-Spiele.“ So lenkte sich die Frau vom Kummer um die verlorene Liebe ab.
Das Problem dabei: Die 51-Jährige verzockte das von der Krankenkasse veruntreute Geld. Stolze 145.000 Euro sind es am Ende gewesen. Wie im Rausch will die Verurteilte gespielt haben: „Nächtelang, dann eine Stunde geschlafen und zur Arbeit.“ Durch Zukäufe während solcher Spiele (sogenannte „In-Game-Käufe“) versank die Krankenkassenmitarbeiterin immer mehr in der Kostenfalle. Um sich das leisten zu können, musste sie sich immer wieder neues Geld beschaffen.
145.000 Euro müssen zurückgezahlt werden
Im Büro verspürte die Frau jeden Tag die Angst vor dem Auffliegen -„ich habe dann den Arbeitgeber gewechselt.“ Kurzeitig schien alles vergessen zu sein. Dann kam der Schock! Zuerst kam Post von der Justiz, dann stand die Polizei im Haus. Etwa drei Jahre später war das Ganze durch eine Prüfung aufgeflogen. Polizisten durchsuchten ihre Wohnung, die 51-jährige Frau gestand sofort die Tat.
Eine Gefängnisstrafe erhielt die Angeklagte nicht. Allerdings wurde sie wegen Untreue und Computerbetrugs zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung sowie der Rückzahlung der 145.000 Euro verurteilt.
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Die Frau aus Wilmersdorf zeigte Reue gegenüber der Richterin in Berlin: „Ich möchte mich entschuldigen.“ Die Richterin zeigte Verständnis: „Sie war dem Online-Spiel verfallen.“ Zudem seien die Taten ihr leicht gemacht worden – „ein Vier-Augen-Prinzip gab es nicht“.