Eine Seuche ist ausgebrochen! Da dürften bei den meisten Menschen erst einmal alle Alarmglocken klingeln. So wohl jetzt auch bei vielen in Berlin-Lichtenberg. Zwar betrifft es keine Menschen, aber dafür andere Lebewesen, die jetzt akut gefährdet sind. Es wurde sogar ein Sperrbezirk eingerichtet.
Das Bezirksamt gab am Montag in einer Pressemitteilung den Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut (AFB) bekannt. Es sind konsequente Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen erforderlich, ansonsten würde sich die Seuche ungehindert ausbreiten.
Lichtenberg: Amerikanische Faulbrut (AFB) ausgebrochen
Bei der Amerikanischen Faulbrut (AFB) der Bienen handelt es sich um eine hochansteckende, anzeigepflichtige Bienenseuche, die bei ungehinderter Verbreitung ein Massensterben von Bienenvölkern auslösen kann. Ein Amtstierarzt bestätigte den Ausbruch bei einem Bienenvolk des Bezirks. Zu einer Erkrankung kommt es, wenn Bienenlarven sich über Sporen mit dem Bakterium „Paenibacillus larvae“ infizieren. Nach der Infektion sterben die Larven und werden zu einer gelbbraunen, immer dunkler werdenden, gummiartigen, stark fadenziehenden Masse. Ein AFB-Befall kann außerdem an einem löchrigen Faulbrutschorf, einer eingesunkenen Zelldeckel und einem lückenhaften Brutnest erkannt werden.
Zum Schutz der über 200 registrierten Bienenstandorte in Lichtenberg wurde ein Sperrbezirk im Umkreis von mindestens einem Kilometer um die Standorte der betroffenen Bienenstände eingerichtet. Dieser Sperrbezirk betrifft folgende Bereiche:
- Norden: Straße 3, 13059 Berlin, hinter dem Tierheim Berlin
- Osten: Hausvaterweg, 13057 Berlin
- Süden: Bezirksgrenze zu Marzahn- Hellersdorf, Hohenschönhauser Str., 13057 Berlin
- Westen: Übergang Dorfstraße in Prendener Str., 13059 Berlin
Sperrbezirk: Das muss beachtet werden
Alle Imker im Sperrbezirk müssen innerhalb von 14 Tagen ihre Angaben zur Kontaktaufnahme sowie Standorten und Tierbeständen aktualisieren. Zudem müssen alle Bienenvölker im Sperrbezirk von einem amtstierärztlichen Dienst untersucht werden. Außerdem zu beachten gilt, dass keine Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und keine benutzten Gerätschaften aus den Bienenständen entfernt werden dürfen, solange der Sperrbezirk besteht. Des Weiteren dürfen auch keine Bienen oder Bienenvölker in den Sperrbezirk gebracht werden.
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Noch nicht registrierte Bienenhaltungen in Lichtenberg müssen unverzüglich der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht angezeigt werden (vetleb@lichtenberg.berlin.de). Auch Hinweise auf aufgegebene und unbetreute Bienenstände, verlassene und bienenzugängliche Bienenwohnungen, wie auch auf Nisthöhlen wildlebender Honigbienen können ebenfalls per E-Mail übermittelt werden.