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Berlin: Schreiners Radweg-Stopp rechtswidrig? Senat und Bezirk streiten vor Gericht

Wie steht es denn nun um den Radweg in der Ollenhauerstraße in Berlin-Reinickendorf? Das Projekt entfachte sogar einen Streit vor Gericht.

u00a9 Imago / Ju00fcrgen Ritter; Funke Foto Service

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

Radwege sind in Berlin so eine Sache: Während an der einen Stelle behauptet wird, es gäbe viel zu wenige davon, werden an anderer Stelle prompt geplante Projekte gestoppt oder gar komplett gecancelt.

Jetzt rückt besonders der Radweg in der Ollenhauerstraße im Berliner Bezirk Reinickendorf in den Fokus. Hier herrscht nämlich schon seit Wochen ein regelrechtes Hin und Her. Dann wurde der Radweg sogar kurzerhand gestoppt. Spricht das gegen das Gesetz?

Berlin: Streit um Radweg landet vor Gericht

Wie sich in einem neuen Gerichtsbeschluss herausstellte, ist der Stopp des Bezirks mit Unterstützung der Senatsverkehrsverwaltung offenbar rechtswidrig. Wie es überhaupt dazu kam? Im Juni hatte die Reinickendorfer Verkehrsstadträtin Julia Schrod-Thiel (CDU) den fertiggestellten Radweg an der Ollenhauerstraße mit Zustimmung von Verkehrssenatorin Manja Schreiner kurzfristig wieder abmarkieren lassen, wie der „Tagesspiegel“ berichtete.

Dagegen hatte die Deutsche Umwelthilfe allerdings etwas einzuwenden. In einem Eilverfahren sollte die Entscheidung gekippt werden. Doch noch vor einem richterlichen Entschluss entschied die Verkehrsverwaltung, den Radweg letztendlich doch freizugeben.

Berliner Radweg-Prozess kostet 2.500 Euro

Nun gibt es allerdings erneut Streit – und zwar bei der Frage, wer denn nun die Prozesskosten übernimmt. Konkret soll es sich dabei um 2.500 Euro handeln. Das Gericht hat die Kosten des Verfahrens vollständig dem Land Berlin aufgelegt, weil es „überwiegend wahrscheinlich erscheint, dass die Antragstellerin mit ihrem Hilfsantrag Erfolg gehabt hätte“, heißt es in dem Beschluss, der dem „Tagesspiegel“ vorliegt.


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„Darüber, welche Behörde die Aufbringung der streitgegenständlichen Gelbmarkierungen zu verantworten hat, besteht zwischen Bezirksamt Reinickendorf von Berlin und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Streit“, teilte das Gericht mit.

Die Senatsverwaltung möchte sich hingegen aus der ganzen Sache raushalten und behauptet, dass diese Entscheidung grundlegend beim Bezirk liege – er soll somit auch die Kosten übernehmen. Bleibt abzuwarten, ob dieser Fall tatsächlich eintritt.