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Berlin: Deutlich mehr Abschiebungen – Grüne finden das „verheerend“

In Berlin soll es 2023 zu deutlich mehr Abschiebungen gegeben haben als 2022. Jian Omar (Die Grünen) diese Entwicklung als „verheerend“.

Berlin
© IMAGO/Panama Pictures

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

Laut Angaben des „Bundesministerium des Innern und für Heimat“ (BMI) leben in Deutschland rund 255.000 ausreisepflichtige Menschen. So der Stand von September 2023. Davon gelten etwa 205.000 Menschen als geduldete Personen. Die Mehrheit kann also nicht abgeschoben werden.

In Berlin soll es im vergangen Jahr aber dennoch zu zahlreichen Abschiebungen gekommen sein. Eine Entwicklung, die von einigen Politikern mit großer Sorge zur Kenntnis genommen wurde.

In Berlin wurden 2023 deutlich mehr Abschiebungen durchgeführt

Wie „rbb24“ berichtet sollen in Berlin 2023 etwa 1.370 ausreisepflichtige Migranten abgeschoben worden sein. 2022 waren es lediglich 897 Abschiebungen – das entspricht einer Steigerung von etwa 53 Prozent. Allein 684 Menschen sollen wohl nach Moldau abgeschoben worden sein.

Der migrationspolitische Sprecher der Berliner Grünen-Fraktion, Jian Omar, äußerte sich gegenüber dem „rbb“ bestürzt. Er bezeichnete den Anstieg als „verheerend“. In der Zeit von Januar bis April soll es angeblich zu 291 Abschiebungen gekommen sein. Zu diesem Zeitpunkt waren die Grünen noch Teil der rot-grün-roten Regierung in Berlin. Nach dem Regierungswechsel und dem damit verbundenen Amtsantritt des schwarz-rote Senats soll es dann zu 1.079 Abschiebungen gekommen sein.

Grünen-Poltiker Jian Omar kritisiert „Nachtabschiebungen“ als „inhuman“

Jian Omar kritisierte gegenüber dem „rbb“ auch, dass es zu zahlreichen „inhumanen“ Abschiebungen gekommen sei. In 180 Fällen (etwa 13 Prozent) soll es sich um sogenannten „Nachtabschiebungen“ gehandelt haben – also Abschiebungen, die zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens durchgeführt werden.


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Gegenüber dem „rbb“ interpretierte die Innenverwaltung die „sogenannte Ereigniszeit“ etwas anders. Bei dem Zeitraum zwischen 22 und 6 Uhr handele es sich um die von der Polizei Berlin dokumentierte Einsatzzeit. Diese würde sich aber oft nicht auf den Beginn des Einsatzes vor Ort beziehen und auch nicht immer die konkrete Betretungszeit der Wohnung widerspiegeln – so die Innenverwaltung zum „rbb“.