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Miete in Berlin: Seit Jahren abgeschafft – Neukölln fordert Vorkaufsrecht zurück

Eigentlich kippte das Bundesverwaltungsgericht das Vorkaufsrecht Ende 2021. Doch nun möchte der Berliner Bezirk Neukölln es wieder anwenden.

Miete in Berlin
© imago images/Schöning

Mietschulden? Ab dieser Frist droht der Rauswurf

Wer zu wenig oder keine Miete zahlt, dem droht der Rauswurf aus der Wohnung. Wer das vermeiden will, sollte bei der Zahlung diese Frist einhalten.

Für einige Mieter in Berlin-Neukölln gibt es gute Nachrichten. Genauer gesagt für Bewohner zweier Häuser. Der Bezirk fordert das Vorkaufsrecht zurück und möchte die Gebäude auf Grundlage dessen verkaufen.

Bis November 2021 kam es in Berlin häufiger vor, dass in sozialen Schutzgebieten Wohnhäuser mit dem Vorkaufsrecht veräußert wurden. Dies geschah dann zugunsten kommunaler Gesellschaften. Doch dann kippte das Bundesverwaltungsgericht dieses Vorgehen.

Neukölln wagt neuen Anlauf

Jetzt, eineinhalb Jahre, nachdem das Vorkaufsrecht zuletzt in Anspruch genommen wurde, wagt Neukölln einen neuen Anlauf. Das gab Stadtentwicklungsstadtrat Jochen Biedermann (Grüne) gegenüber der Zeitung „nd.Der Tag“ (Online) bekannt.

Bei der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Ende 2021 kam es zu folgendem Ergebnis: Das Vorkaufsrecht greift nur bei deutlichen Missständen im und am Haus. Die Annahme, der Hauskäufer könne Mieter aus ihrer Wohnung verdrängen, sei nicht ausreichend zur Anwendung des Vorkaufsrechts, so das Gericht.

Zwei Häuser in Neukölln betroffen

Die nun anstehenden Verkäufe erfüllen aber die Kriterien des Gerichts. „Wir können das Vorkaufsrecht nur deswegen prüfen, weil wir einen schlechten baulichen Zustand und städtebaulichen Zustand haben“, erklärte Biedermann. Der Bezirk Neukölln hat bereits alle notwendigen Schritte eingeleitet, um auf das Vorkaufsrecht bei dem anstehenden Verkauf der beiden Wohngebäude zurückzugreifen.

Konkret geht es um ein Gebäude in der Weichselstraße 52 und eines in der Hermannstraße 123. Betroffen sind insgesamt 29 Mietparteien. Gegenüber dem „Tagesspiegel“ sagte eine Mieterin aus der Weichselstraße 52, es gebe „undichte Dächer, undichte Stellen in den Wasserleitungen und teilweise sogar noch Kohleheizungen“. Der Sanierungsbedarf ist also hoch. Bedeutet für einen potenziellen Käufer, er muss viel Geld in die Wohnhäuser stecken.

Bezirk Neukölln sucht Drittkäufer

Der Neuköllner Bezirksstadtrat Jochen Biedermann erklärte gegenüber dem „Tagesspiegel“ den vorausgegangenen Prozess: „Seit dem Urteil haben wir uns intensiv angeschaut, in welchen Fällen wir das Vorkaufsrecht noch ausüben können und Kriterien dafür aufgestellt.“ Und er glaubt fest, an das Vorkaufsrecht: „Das Instrument des Vorkaufs ist nicht so tot, wie einige es vielleicht geglaubt haben“.

Eigentlich gibt es für das Haus in der Weichselstraße einen verbindlichen Vorvertrag für einen Verkauf an den Investor Hansereal. Aber aufgrund des hohen Sanierungsbedarfs könnten negative Folgen für Mieter im Falle eines Verkaufs drohen. Denn bei einem regulären Verkauf besteht das Risiko, der neue Käufer könne die Mieter aus ihren Wohnungen verdrängen. Des Weiteren wären starke Mieterhöhungen nicht ausgeschlossen. Um dies zu verhindern, sucht der Bezirk Neukölln, sowie auch die Mieter, nach einem Drittkäufer. Ein Drittkäufer könnte zum Beispiel eine Genossenschaft oder eine landeseigene Wohnungsgesellschaft sein.

Die Sanierungen könnten laut Biedermann auch durch Zuschüsse des Senats abgesichert werden.


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Für die Mieter wäre ein Drittkäufer mit Sicherheit die beste Lösung. Doch zunächst muss ein Käufer gefunden werden, um schließlich das Vorkaufsrecht geltend machen zu können.