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Berlin: Mutter wegen des Mordes an Sohn (2) verurteilt – „Liebe mein Kind mehr als alles andere“

Vater, Mutter und ein zweijähriges Kind – sie wirkten wie eine Familie aus dem Bilderbuch. Doch am 2. Oktober 2023 änderte sich alles…

Berlin
© IMAGO/Matthias Koch

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

2017 lernte die junge Frau ihren heutigen Ehemann kennen. Im Frühjahr 2022 zog das Paar aus dem Süden des Landes gemeinsam nach Berlin – in der Hoffnung, in der Hauptstadt Anschluss zu finden und glücklich zu werden. Die beiden wurden Eltern eines Jungen.

Ihr Leben als kleine Familie schien auf den ersten Blick unbeschwert und harmonisch. Doch was am 2. Oktober 2023 passierte, ist kaum in Worte zu fassen: Die damals 24-Jährige will sich selbst und ihrem Sohn das Leben nehmen. Der Spross überlebte nicht. Am 1. März 2024 stand die Frau deshalb als Angeklagte wegen Mordes vor Gericht. BERLIN LIVE war vor Ort.

Berlin: Angeklagte wird von ihren Gefühlen übermannt

Völlig zusammengekauert, blass, zitternd und mit Tränen überlaufenem Gesicht nahm die 25-Jährige neben ihrem Anwalt Platz. Die persönlichen Angaben zu ihrer Person brachte die gelernte Krankenschwester nur noch flüsternd hervor, bevor sie komplett unter Schluchzen zusammenbrach. Mit größter Rücksichtnahme des Vorsitzenden Richters wurde deshalb auf eine erneute Aussage der Angeklagten verzichtet und stattdessen auf die bisher gemachten Äußerungen im Rahmen des Gutachtens verwiesen.

Um den Fall nochmal Revue passieren zu lassen: Am Todestag des Zweijährigen wurde auch ein Abschiedsbrief aufgefunden. Darin schilderte die junge Frau die Beweggründe zur Tötung ihres Kindes und zu ihrem geplanten Suizid. Die Pflegekraft hatte eine Krebsdiagnose erhalten. Weil ihr die Folgen der Erkrankung aus ihrem Berufsfeld bekannt waren, entschied sich die Frau bewusst gegen jegliche Behandlungsmöglichkeit.

Junge Mutter sah keinen anderen Ausweg mehr

In ihrem Schreiben äußerte die Angeklagte, keine Last für ihren Partner sein zu wollen, ebenso aber auch „nicht bereit“ dazu zu sein, ihrem Sohn eine schöne Kindheit zu verwehren, „weil Mama gruselig aussieht, sich schlecht fühlt und nicht mit mir spielen kann“. „Ich liebe mein Kind mehr als alles andere […], aber mein Körper ist zu schwach und die Welt ist zu komisch, um dich hier allein zu lassen“, lauteten die emotionalen Worte in ihrem schriftlichen Abschied.

Für die junge Mutter sei der Vorfall die „einzig erträgliche Lösung“ gewesen. Der Kindsvater soll währenddessen im Nebenzimmer geschlafen haben. Am Tag der Verhandlung saß er der Angeklagten direkt gegenüber – als Zeuge und Nebenkläger. Als er seine Ehefrau und den Nachwuchs vor wenigen Monaten in der Badewanne vorfand, war die junge Frau nicht mehr ansprechbar. Und der zweijährige Sohn? „Sein Gesicht war unter Wasser. Er war schon komplett blau angelaufen“, schilderte der Vater in seiner Aussage.

Ausflug und Co. in Berlin: Keinerlei Anzeichen vor der Tat

Von dem Vorhaben seiner Frau habe er nichts gewusst. Die Krebsdiagnose geschweige denn mögliche Suizid-Gedanken seien nie ein Thema gewesen – man habe stattdessen die restliche Zeit gemeinsam in vollen Zügen genießen wollen. Auch einen Tag vor der Tat sei alles wie immer gewesen – das Trio war unterwegs, habe gespielt und abends Essen bestellt. Am nächsten Tag sollte ein Ausflug ins Einkaufszentrum auf dem Plan stehen.

„Ich habe meiner Frau angemerkt, dass es ihr mental mal besser, mal schlechter geht“, gestand der Kindsvater vor Gericht. Dies habe er zum einen auf die Erkrankung zurückgeführt, zum anderen aber noch auf eine Tatsache, die der Mann überraschend verriet: Seine Liebste ist zum damaligen Zeitpunkt mit dem zweiten Kind schwanger gewesen – der weitere Nachwuchs war geplant.

Vater des Kindes steht der Angeklagten zur Seite

Über die Mutter und zugleich vermeintliche Mörderin seines eigenen Kindes lässt der Nebenkläger kein schlechtes Wort kommen. „Sie ist ein sehr lebensfroher und offener Mensch“, schwärmte er. Lediglich im Umgang mit dem gemeinsamen Sohn sei sie im Gegensatz zu ihm immer sehr ängstlich gewesen.


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Die vergangenen Monate nochmal gedanklich durchzugehen, schien auch für den Vater alles andere als einfach zu sein. Doch die Tat hat am Verhältnis der Eheleute nichts geändert. „Ich will für meine Frau da sein“, stellte der junge Vater klar und spielte dabei immer wieder mit dem Ehering an seinem Finger. Seit ihrer Festnahme besuche er die Angeklagte regelmäßig im Krankenhaus der JVA.

Am Mittwoch (13. März) wurde das Urteil verkündet: Die Angeklagte wurde zu sechs Jahren Haft wegen heimtückischen Mordes verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor zehn Jahre Haft beantragt. Die Minderung der Strafe erklärte das Gericht letztendlich durch die verminderte Steuerungsfähigkeit der Frau, ihr Geständnis und ihrer Erkrankung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zum Schutz der betroffenen Familien berichten wir normalerweise nicht über Suizide oder Suizidversuche, außer sie erfahren durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit.

Wer unter Stimmungsschwankungen, Depressionen oder Selbstmordgedanken leidet oder jemanden kennt, der daran leidet, kann sich bei der Telefonseelsorge helfen lassen. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer 0800/111-0-111 und 0800/111-0-222 oder im Internet auf www.telefonseelsorge.de. Die Beratung ist anonym und kostenfrei, Anrufe werden nicht auf der Telefonrechnung vermerkt.