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Berlin: 234 Mal ohne Führerschein! Er arbeitete beim Ordnungsamt

Er musste schon mehrfach seinen Führschein abgeben – beim Ordnungsamt Treptow-Köpenick will zwei Jahre lang niemand etwas bemerkt haben.

Berlin
© IMAGO/Funke Foto Services

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

Hier wurde offensichtlich der Bock zum Gärtner gemacht! Das musste jetzt das Amtsgericht Tiergarten feststellen – als es den Fall eines ehemaligen Mitarbeiters des Ordnungsamts verhandelt hat.

Wie das Berliner Gericht nämlich feststellen musste, war der Angeklagte alles andere als ordentlich und verstieß gleich 234 Mal gegen die Straßenverkehrsordnung.

Berliner arbeitet beim Ordnungsamt und fährt ohne Führerschein durch die Gegend

Der 34-jährige Quereinsteiger versprach sich von seiner Tätigkeit beim Ordnungsamt Berlin einen gesicherten Job und ein geregeltes Einkommen. Allerdings besaß er zum Zeitpunkt seines Dienstantritts keinen gültigen Führerschein.

Seinem Arbeitgeber, dem Ordnungsamt Treptow-Köpenick, will dies allerdings erst nach zwei Jahren aufgefallen sein. Wie die „B.Z.“ berichtet, soll der Angeklagte Angst gehabt haben, dies seinem Vorgesetzten zu beichten. Grund: Er wollte seinen Job nicht verlieren.

Er musste schon mehrfach seinen Führerschein abgeben – trotzdem darf er wohl bald wieder fahren

Bevor er in Treptow-Köpenick beim Ordnungsamt anfing zu arbeiten, war der 34-Jährige angeblich schon drei Mal verurteilt worden, seinen Führschein abzugeben. Komplett verrückt ist die Tatsache, dass er während seiner Zeit als Ordnungsamts-Mitarbeiter sogar beim Fahren ohne Führerschein erwischt wurde. Allerdings war er in diesem Falle privat unterwegs.


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Der Mann, der offensichtlich völlig ungeeignet ist, beim Ordnungsamt zu arbeiten, wurde jetzt vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verdonnert. Warum er seine Fahrerlaubnis nur bis zum 24. März 2023 abgeben muss – erschließt sich BERLIN LIVE nicht.