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Berlin: Wenn du DAS bei WhatsApp verschickst, darfst du nicht zur Polizei

An Polizisten dürfen besonders hohe charakterliche Anforderungen gestellt werden, urteilte ein Gericht. Grund war die Klage eines Bewerbers.

Berlin Polizei
© IMAGO/Schöning

Sicherheit für Berlin: Polizei, Feuerwehr und Co.

Sie sollen in Berlin für Sicherheit sorgen: Polizei, Feuerwehr und Co. Bei der Berliner Polizei sind derzeit über 27.000 Bedienstete beschäftigt. Jeden Tag gehen über den Notruf 110 in der Einsatzleitzentrale 3.700 Anrufe ein. Das sind 1,34 Millionen Anrufe im Jahr.

Immer wieder kommt es raus: Polizisten in Berlin aber auch anderen Städten schicken sich bei WhatsApp und anderen Messengern rechtsradikale Bilder zu. Die Behörde steht dann meist unter einem großen Rechtfertigungsdruck. Schließlich sollen die Beamten die Demokratie verteidigen, nicht gegen sie ankämpfen.

Entsprechend klingt es nur logisch, wenn die Polizei Bewerber nicht einstellt, wenn sie darüber Bescheid weiß, dass sie bereits Bilder mit rechtsradikalem Bezug im Netz geteilt haben. Einer wollte das aber nicht akzeptieren und klagte. Nun wurde ein Urteil gesprochen.

Berlin: Bewerber klagt gegen Absage der Polizei

Das Verwaltungsgericht wies den Antrag des im Jahr 2000 geborenen Polizei-Bewerbers ab. Die Polizei hatte alles Recht dazu, aufgrund des mehrfachen kommentarlosen Versendens verfassungsfeindlicher Symbole über WhatsApp die charakterliche Eignung des Klägers für den Polizeiberuf verneinen dürfen.

Der junge Mann hatte drei Bilder mit verfassungsfeindlichen Symbolen empfangen und diese an mindestens drei weitere Personen weitergeleitet. Zwei der Bilder zeigten Adolf Hitler, ein weiteres eine männliche Person mit schwarzer Hautfarbe, die ein T-Shirt mit einem Hakenkreuz trägt. Die belastenden Chatverläufe wurden im Rahmen eines inzwischen eingestellten Ermittlungsverfahrens sichergestellt.

Gericht: Polizei durfte Bewerber ablehnen

Das Gericht urteilte, dass aus dem bloßen Weiterleiten der rassistischen und den Holocaust verharmlosenden Bilder zwar keine rechtsradikale Überzeugung abzuleiten sei, für die Ablehnung die Bewerbung reiche es jedoch aus.



In der Urteilsbegründung hieß es: An Polizisten dürften besonders hohe Anforderungen an die charakterliche Stabilität gestellt werden. Schließlich sei es ihre Aufgabe die Demokratie und Menschen jeglicher Herkunft zu schützen. Der Kläger habe nicht erkennen lassen, dass er sein nur neun Monate vor der Bewerbung liegendes Fehlverhalten reflektiert hätte, heißt es weiter.