Polizisten sollen für alle Menschen ansprechbar sein, zu allen Personen neutral und unvoreingenommen. So lautet zumindest der Anspruch an die Beamten – nicht nur in Berlin. Hier aber werden Verstöße gegen diese Grundsätze seit dem Jahr 2020 nicht nur von anderen Polizisten, sondern auch von einer unabhängigen Ombudsstelle untersucht.
Einer der Fälle, der bei der Ombudsstelle landete, führte nun am Amtsgericht Mitte zu einem Urteil. Nun wurde die Berliner Polizei verurteilt, weil Beamte einen jungen Mann auf rassistische Art und Weise diskriminiert hatten.
Berlin: Diskriminierender Polizeieinsatz
Die Tat ereignete sich bereits im Juli 2020. Kläger Syed N. war gerade zusammen mit einer Freundin auf Fahrrädern in der Nähe des Ernst-Reuter-Platzes unterwegs. Nachdem sie eine grüne Ampel überquerten, wurden sie von der Polizei gestoppt. Ihnen wurde vorgeworfen, telefoniert zu haben. N. und seine Begleiterin stritten das ab, wollten die 50 Euro Bußgeld nicht zahlen.
Im weiteren Verlauf fragten die Polizisten N., wo er herkomme. Seine Antwort „Bochum“ reichte ihnen aber offenbar nicht aus. Sie sollen ihn nachgeäfft haben und gefragt haben, wo er wirklich herkomme. Offenbar konnten sie sich nicht vorstellen, dass der Student mit afghanischer Migrationsgeschichte aus Bochum komme. N. und seine Begleitung beschrieben die Situation als aggressiv. Ein älterer Mann ergriff später Partei für sie.
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Als der Student später einen Bußgeldbescheid erhielt, ging er damit zur Ombudsstelle der Justizverwaltung, und beschwerte sich auf Grundlage des kürzlich eingeführten Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG). Und die zuständige Ombudsfrau forschte nach. Anders als die Polizei, befragte sie die Begleitung des Studenten und den älteren Mann, der sich einmischte. Beides belege die Aussagen von N. – und eben nicht die der Polizei. Die Beamten hatten N. als „aufbrausend“ beschrieben und unterstellten, er habe die Situation falsch eingeschätzt.
Prozess um Diskriminierung dauerte drei Jahre
Im September 2021 gestand die Polizei in einem Brief an N. ein, dass die Kontrolle „diskriminierend gewirkt hat und belästigend“ gewesen sei. Zudem bat sie um Entschuldigung. Zum Prozess kam es dennoch, knapp drei Jahre später ist nun das Urteil da. Die Polizei muss dem Studenten 750 Euro Entschädigung zukommen lassen.
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Dennoch ist Syed N. nicht ausschließlich glücklich mit dem Verlauf. Trotz des Urteils werde er von der Polizei weiter als Täter dargestellt, monierte er gegenüber dem Anitdiskriminierungsnetzwerk Berlin. Das Netzwerk selbst erklärte: „Der Fall von Syed N. ist kein Einzelfall.“ Die Beratungsstelle würde „alltäglich“ von „Fällen rassistischer Diskriminierung und Gewalt durch die Polizei“ hören.