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Berlin: Polizistin stiehlt Koks nach Drogen-Razzia – Anklage

Eine Berliner Kriminalhauptkommissarin soll nach einer Razzia Drogen unterschlagen haben. So soll die Polizistin dabei vorgegangen sein.

Berlin
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Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

Berlin zählt bundesweit zu den Kokain-Hochburgen Deutschlands. Nirgendwo wird so hart gefeiert, in keiner anderen Stadt werden so viele Drogen konsumiert. Laut einer Studie der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht liegt Berlin beim Kokainkonsum mit Abstand an der Spitze.

Allein in den letzten fünf Jahren soll der Kokain-Konsum in Berlin um 58 Prozent gestiegen sein. Kein Wunder, dass die Polizei hier immer wieder kiloweise Drogen beschlagnahmt. Umso brisanter ist es, dass Anfang des Jahres angeblich eine Hauptkommissarin dabei erwischt wurde, wie sie konfiszierte Drogen abgezweigt haben soll.

Berliner Polizistin soll Kokain für Eigenbedarf unterschlagen haben

Wie die Berliner Staatsanwaltschaft mitgeteilt hat, soll eine 45 Jahre alte Kriminalhauptkommissarin nach einer Razzia einen Teil des beschlagnahmten Kokains für sich selbst abgezweigt haben. Gegen sie wurde nun Anklage erhoben.

Am 31. Januar 2023 sollen bei der besagten Razzia unter anderem zwei Blöcke Kokain (2.240 Gramm) und ein Stein Kokain (etwa 125 Gramm) sichergestellt worden sein. Die Beschuldigte soll die Durchsuchungen zunächst von der Befehlsstelle aus koordiniert haben, also nicht unmittelbar bei den Maßnahmen vor Ort gewesen sein.

So soll die Polizistin dabei vorgegangen sein

Nach der Razzia soll sie dann im Dienstgebäude einen Kollegen noch vor dem Wiegen der Drogen angewiesen haben, das Rauschgift in ihr Büro zu bringen – um die weitere Bearbeitung angeblich selbst zu übernehmen.


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Dort soll sie dann mindestens 6,452 Gramm des Kokains an sich genommen und in ihrer Wohnung zum Zweck des Eigenkonsums in einem Tresor verwahrt haben.