Der Winter in Berlin war dieses Jahr krasser als in den vorangegangen Jahren. Starker Schneefall und frostige Temperaturen haben immer wieder für eisglatte Straßen, Rad- und Gehwege gesorgt.
An manchen Tagen war die Berliner Feuerwehr wegen zahlreicher Glatteisunfälle regelrecht im Dauereinsatz. Dabei gibt es klare Regeln – wie, wann und vor allem wieviel in der Hauptstadt gestreut werden darf. Trotzdem müssen die Berliner auch hier einiges beachten. Im Zweifel kann es nämlich richtig teuer werden!
Trotz Glatteis auf Berliner Straßen – hier darf kein Salz gestreut werden
Auf der Internetseite des Landes Berlin heißt es hierzu: „Bürgersteige, Zufahrten etc. und Straßen des öffentlichen Verkehrs müssen bei/nach Schneefall in einen verkehrssicheren Zustand gebracht werden.“
Allerdings darf hierfür kein Salz verwendet werden. Denn nach dem „Berliner Naturschutzgesetz“ ist die Verwendung von Streusalzen oder anderen Auftaumitteln auf Grundstücken verboten, da diese Bäume und andere Vegetation schädigen kann. Nur für die „Berliner Stadtreinigung“ (BSR) gelten Ausnahmeregelungen auf bestimmten Fahrbahnen und bei besonderer Glätte.
Beim Einsatz von Auftaumitteln drohen Strafen von bis 10.000 Euro
Grund: das Salz reichert sich im Boden und anschließend in den Wurzeln der Bäume an. Die Bäume werden nicht mehr ausreichend versorgt und sterben ab. Wer also gegen die Verwendung von Abtaumitteln auf öffentlichem Land verstößt, kann vom Ordnungsamt zur Kasse gebeten werden.
Auf der Internetseite Berlins heißt es dazu: „Der Einsatz von Streusalz wird mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld belegt.“ Ob das Berliner Ordnungsamt schon einmal so eine saftige Strafe ausgesprochen hat, ist BERLIN LIVE nicht bekannt.
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Fakt ist aber, dass das Verwendungsverbot von Auftaumitteln auch für den Grundwasserschutz wichtig ist. Sollte nämlich Salz mit dem Tauwasser in großen Teilen der Stadt direkt in das nächste Gewässer gelangen, wäre das ein massives Problem für die Bevölkerung. Wer sich also unsicher ist, ob und in welchem Maße er streuen darf, der kann sich auf der Seite der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details zu den Winterdienst-Regeln informieren.