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Berlin: Nach tödlichem Crash – muss der Senat jetzt reagieren?

In der Nacht zu Mittwoch gab es einen tödlichen Unfall in Berlin. Nun wird die Frage laut: Muss die Politik etwas unternehmen?

Berlin
u00a9 dpa/Michael Ukas

Sicherheit für Berlin: Polizei, Feuerwehr und Co.

Sie sollen in Berlin für Sicherheit sorgen: Polizei, Feuerwehr und Co. Bei der Berliner Polizei sind derzeit über 27.000 Bedienstete beschäftigt. Jeden Tag gehen über den Notruf 110 in der Einsatzleitzentrale 3.700 Anrufe ein. Das sind 1,34 Millionen Anrufe im Jahr.

Dieser Unfall schockte ganz Berlin. Am Mittwoch (29. Mai) krachte ein Auto auf der Tauentzienstraße in eine Betonbegrenzung, die die beiden Fahrbahnen voneinander trennt. Die 18 Jahre alte Beifahrerin starb noch vor Ort. Der 27 Jahre alte Fahrer erlag zwei Tage später seinen schlimmen Verletzungen.

Doch welche Konsequenzen hat der schlimme Unfall für den Tauentzien? Schließlich ist es längst nicht der erste folgenschwere Crash in dieser Gegend. Geht es nach der Senatsverwaltung für Verkehr und Mobilität zieht dieser tödliche Vorfall aber keine Konsequenzen nach sich.

Berlin: Hat der schlimme Unfall Folgen?

Wie der „Tagesspiegel“ berichtet, führt die Berliner Polizei Teile der Tauentzienstraße, sowie des Kurfürstendamms als Unfallhäufungsstellen. Also Orte, an denen es besonders Häufig zu Unfällen mit Toten und Verletzten kommt. Die Verkehrsverwaltung teilt diese Auffassung hingegen nicht. Zwar seien die Straßenabschnitte als Strecken für Profilierungsfahrten bekannt, seien aber kein Unfallschwerpunkt.

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Entsprechend erklärte die Verkehrsverwaltung gegenüber dem Blatt, dass es auch keine Überlegungen gebe, „die Tauentzienstraße umzugestalten“. Dabei seien laut dem Bericht gleich mehrere Bedingungen erfüllt, dass zumindest einmal darüber beraten werden sollte.

Tauentzien und Ku’damm: Muss der Senat handeln?

Schließlich führt die Polizei die Tauentzienstraße sehr wohl als Unfallhäufungsstelle. Und über diese wird in der Berliner Unfallkommission beraten, in der verschiedene Akteure zusammenkommen, um darüber zu beraten, wie diese Verkehrsstellen sicherer gemacht werden können.


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Und auch im Berliner Mobilitätsgesetz findet sich ein Arbeitsauftrag an die Verkehrsverwaltung – völlig egal, ob es sich um einen Unfallschwerpunkt handelt oder nicht. Schließlich steht dort, dass nach jedem Unfall mit Verkehrstoten an einem Knotenpunkt geprüft werden soll, „ob Maßnahmen kurz-, mittel- und langfristig ergriffen werden können, um weitere Unfälle mit Personenschaden zu vermeiden“. Wie die Verkehrsverwaltung damit umgeht, geht aus dem Bericht nicht hervor.