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Wiederholungswahl in Berlin: Wo muss ich wählen, wenn ich umgezogen bin?

Am 11. Februar wird in Berlin mal wieder gewählt. In 455 Wahlbezirken muss erneut abgestimmt werden. Aber wer darf eigentlich?

Wiederholungswahl Berlin
© IMAGO/Christian Ditsch

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

Großes Chaos machten aus einer Wahl am Ende drei! Weil am 26. September 2021 in vielen Berliner Wahllokalen einiges drunter und drüber ging, musste in diesem Februar die Abstimmung zum Abgeordnetenhaus komplett neu ausgetragen werden – und am 11. Februar 2024 steht in 455 Wahlbezirken erneut die Bundestagswahl aus dem Jahr 2021 an.

Seither hat sich die Zeit natürlich weitergedreht. Eine ehemalige Richterin, die sich 2021 für die AfD in den Bundestag wählen lassen wollte, steht mittlerweile unter Terrorverdacht. Auf der Wahlliste steht sie trotzdem, denn die dürfen nicht geändert werden, heißt es im Gesetz. Und wie ist das bei den Wählerinnen und Wählern? Dürfen die Wählen, auch wenn sie in den letzten zweieinhalb Jahren aus einem der Kieze weggezogen sind, in denen nun neu gewählt wird? BERLIN LIVE hat nachgefragt.

Wiederholungswahl in Berlin: Wer darf wählen?

Tatsächlich verhält es sich bei den Wählern anders als bei den Landeslisten. Denn die Listen dürfen nur dann geändert werden, wenn ein Kandidat verstirbt, oder seine Wählbarkeit verliert. Ein Terror-Verdacht wie bei der AfD-Kandidatin Birgit Malsack-Winkemann, die laut Ermittlern im Falle eines erfolgreichen Putsches Justizministerin hätte werden sollen, reicht nicht aus.

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Bei den Wählern gelten allerdings andere Regeln. Eine Sprecherin der Landeswahlleitung erklärt gegenüber BERLIN LIVE: „Maßgeblich für eine Teilnahme an der Wiederholungswahl ist der im Melderegister eingetragene Wohnsitz in einem betroffenen Wahlbezirk am Tag der Wahl.“ Und: „Da die Hauptwahl länger als 6 Monate zurückliegt, muss ein neues Wahlverzeichnis gebildet werden.“

Wählen nach Umzug: Was gilt in Berlin?

Konkret bedeutet das: Wer zwar 2021 in einem Wahlbezirk gewohnt hat, in dem nun neu gewählt wird, seither aber weggezogen ist, darf nicht mitwählen. Wer allerdings neu in einen Wahlbezirk gezogen ist, in dem er 2021 eigentlich gar nicht wahlberechtigt war, darf nun zur Wiederholungswahl an die Urne treten. Maßgeblich für die Wiederholungs-Wahl ist also der aktuelle Wohnort.


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Selbst daran denken müssen die wahlberechtigten Berlinerinnen und Berliner aber sowieso nicht. Wer zur Wiederholungswahl am 11. Februar aufgerufen ist, erfährt das über die Wahlbenachrichtigung. Diese soll ab dem 2. Januar per Post verschickt werden.