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Berlin: Verein für krebskranke Kinder soll Mega-Strafe zahlen – aus diesem Grund

Dieser Fall klingt unglaublich. Der Verein „Kinderhilfe e.V.“ kümmert sich um krebskranke Kinder. Doch nun soll er Strafe zahlen.

Berlin
© Imago/Dirk Sattler

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

In Berlin ist Wohnraum knapp, das weiß jeder, der in den letzten Jahren auf Wohnungssuche war. Die Gründe dafür sind vielfältig. Einer von ihnen hat mit der Zweckentfremdung zu tun. Denn einige Vermieter haben längst verstanden, dass sie mehr Geld machen können, wenn sie ihre Wohnungen tageweise an Touristen als dauerhaft an Berliner vermieten.

Um das zu verhindern und ahnden zu können, gibt es in Berlin das sogenannte Zweckentfremdungsverbot. Das soll verhindern, dass Wohnungen für den größeren Profit dem Markt entzogen werden. Doch ein Beispiel aus dem Bezirk Reinickendorf sorgt nun für Kopfschütteln. Wurde diese Regel wirklich für diesen Fall geschaffen?

Berlin: Kinderhilfe-Verein soll Strafe zahlen

Was war passiert? Vor zweieinhalb Jahren hatte der Verein „Kinderhilfe e.V.“ ein Wohnhaus im Ortsteil Hermsdorf gekauft. Der Verein, der sich um krebskranke Kinder kümmert, funktionierte das Haus zur Begegnungsstätte um. Fortan fanden hier Therapien für kranke Kinder, Kurse für Ehrenamtliche statt, oder Trauerrunden für Geschwisterkinder. Fotos der Einrichtung zeigen eine liebevolle Gestaltung der Räume.

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Doch wie die „BZ“ nun berichtet, ist diese Einrichtung nun bedroht – und zwar vom Bezirksamt in Reinickendorf! Der Grund: Das Haus darf eigentlich nur privat genutzt werden. Und so flatterte dem Verein wegen Zweckentfremdung des Hauses ein Zahlungsbescheid ins Haus. Mehr als 42.000 Euro soll der Verein an Ausgleichszahlung abdrücken – und anschließend 1.804 Euro jeden Monat.

Bezirk Reinickendorf will keine Ausnahme machen

Besonders skurril ist, dass der Bezirk laut dem Bericht sogar auf die Gemeinnützigkeit des Vereins eingeht und der Zweckentfremdung zustimmt. Geld will er aber offenbar trotzdem haben. Laut der Behörde könne der Verein sich diese Zahlung leisten, heißt es weiter. Ausnahmen könnte es nur geben, wenn der Verein wirtschaftlich bedroht sei. Das sei nicht der Fall.

In einer Mitteilung des Bezirks heißt es: Der Verein habe auch abgesehen von Spenden in den Jahren zwischen 2020-2022 ausreichend sonstige Einnahmen erwirtschaftet, um die Ausgleichsabgabe zu zahlen. Es müssten also keine Spendengelder angefasst werden.


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Beim Verein „Kinderhilfe e.V.“ sieht man das anders. Denn der würde seine Mittel viel lieber „zweckbestimmt“ einsetzen – also für Kinder, die an Krebs erkrankt sind. Der Geschäftsführer Jannis Wlachojiannis hat angekündigt, Einspruch einzulegen.