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Berliner Sparkasse: Gericht fällt Urteil – das ändert sich jetzt für alle Kunden

Seit Jahren tobte ein Rechtsstreit zwischen der Berliner Sparkasse und der Verbraucherzentrale. Nun ist das Urteil gefallen!

Berlin
u00a9 IMAGO/STPP

Sparkasse, DHL und Amazon: Vorsicht vor Phishing! So schützt du dich!

Jeden Tag werden weltweit etliche Milliarden Spam-Mails verschickt. Ein Großteil davon sind sogenannte Phishing-Mails.

Die Sparkasse ist eine der beliebtesten Banken. Das gilt aber nicht nur für Berlin, sondern für ganz Deutschland. Eine gute Kundenbetreuung und eine großes Netz an Automaten sind nur zwei der Gründe dafür.

Doch nicht alles was die Berliner Sparkasse macht, geht mit rechten Dingen zu. Das zeigt ein Urteil des Kammergerichts Berlin.

Urteil gegen Berliner Sparkasse gefallen

Denn die hiesige Sparkasse hat vor einigen Jahren die Gebühren ihrer Kunden erhöht. Damals wurden die Kunden nicht nach ihrer Zustimmung gefragt – und genau deshalb hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen jetzt geklagt.

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Denn laut dem Bundesgerichtshof sind sogenannte stillschweigende Zustimmungen bei Vertragsänderungen, also genau das, was die Berliner Sparkasse versucht hat, unwirksam.

Kunden können sich auf Rückzahlung freuen

„Banken dürfen also nicht einfach einseitig Gebühren erhöhen. Das stellte das Berliner Gericht noch einmal klar“, so „Chip.de“. Aktuell ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, doch sobald das so weit ist, winkt den Kunden eine große Rückzahlung.

Die seit 2018 zu Unrecht erhobenen Gebühren können dann zurückgefordert werden. Wie viel das ist, kann den jeweiligen Kontoauszügen entnommen werden.

Aktuell überlegt die Verbraucherzentrale darüber hinaus, auch noch einmal vor dem Bundesgerichtshof zu klagen. Ziel sei dabei laut „Chip.de“, durchzusetzen, dass auch Ansprüche aus vorherigen Jahren geltend gemacht werden können.


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Noch ist diese Entscheidung aber nicht sicher.

Für Sparkassen-Kunden bedeutet das also erstmal, dass sie ein Schreiben über die Rückforderung aufsetzen können. Wie das geht, erklärt die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage. Dort findet man auch Musterschreiben, die man verwenden kann.