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BVG: Berliner Hundehalter sind sich einig – „Unberechenbare Menschen“

In den öffentlichen Verkehrsmitteln in Berlin dürfen Frauchen und Herrchen auch den Hund mitnehmen – allerdings gibt es Regeln.

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u00a9 imago/Frank Sorge

BVG: Mit den Berliner Öffis durch den Großstadt-Dschungel

Egal ob mit U-Bahn, Bus oder Tram – die Berliner Verkehrsbetriebe bringen jährlich über 700 Millionen Fahrgäste an ihr Ziel.Dafür muss man ganz schön gut vernetzt sein.

In Berlin kommt man mit Bus und Bahn häufig am schnellsten von A nach B. Und nicht nur das – durch das Nutzen der öffentlichen Verkehrsmittel erspart man sich auch die lästige Suche nach einem Parkplatz.

Wer mit den Berliner Verkehrsbetrieben (kurz BVG) unterwegs ist, darf übrigens auch seinen Hund mitnehmen. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Und was die angeht, sind sich die Hundehalter in Berlin einig.

BVG: Auch Hunde dürfen mitfahren

In einer Facebook-Gruppe für Frauchen und Herrchen stellte ein Nutzer die Frage, wie es denn bei den anderen Besitzern und ihren Vierbeinern in Sachen Maulkorb aussieht: „Tragen eure Hunde in den Öffis Maulkorb oder setzt ihr die nur auf, wenn ihr dazu aufgefordert werdet?

Dabei ist sich die Mehrheit einig, dass ihre Lieblinge auf vier Pfoten den Korb unaufgefordert um ihr Maul tragen – allerdings nicht zum Schutz der anderen Fahrgäste. „Meine tragen Maulkorb, um sie zu schützen“, stellte eine Userin klar. Der Grund: Gerade in der Bahn könne es voll werden und manche Personen würden sich rücksichtslos verhalten, vielleicht aus Platzmangel sogar auf die Pfoten des Hundes treten – um einen Biss zu verhindern, sei Vorsicht geboten.

BVG-Regeln für Hundehalter nachvollziehbar

Mit dieser Einstellung ist die Hundebesitzerin nicht allein. „Es gibt unberechenbare Menschen“, betonte eine weitere Nutzerin und schloss sich ihrer Vorgängerin in den Kommentaren an. Andere sehen den Maulkorb sogar als regelrechten Vorteil: „Hält die Leute endlich mal davon ab, meinen Hund unerlaubt zu streicheln!“


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Letztendlich ist das stylische Accessoire aber tatsächlich dafür da, um mögliche Vorfälle zu verhindern. Und das nicht nur, weil sich die Hundehalter einig sind – auch in den Mitnahmebestimmungen der BVG ist das so geregelt: „Darüber hinaus können Hunde, die in Behältnissen wie Handgepäck nicht untergebracht sind oder nicht untergebracht werden können, unter der Voraussetzung mitgenommen werden, dass sie angeleint und mit einem für sie geeigneten Maulkorb versehen sind.“ Lediglich bei Blindenhunden werde eine Ausnahme gemacht.

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