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Hertha und Union müssen zittern – Senatorin nach Urteil mit eindeutiger Aussage

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts herrscht für Hertha und Union Ungewissheit. Jetzt meldet sich die Senatorin zu Wort.

Hertha und Union
© IMAGO/Berlinfoto

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Hertha und Union sind in Berlin echte Publikumsmagneten. Die Spiele der beiden Fußballteams ziehen viele Fans an – das riesige Olympiastadion ist für Zweitligaverhältnisse sehr gut ausgelastet und in der Alten Försterei bekommt man seit dem Aufstieg eh kein Ticket mehr.

Doch rund um die Matches gibt es immer wieder Schlägereien, Krawalle und Auseinandersetzungen. Die Polizei ist daher stets mit einem Großaufgebot vor Ort – vor allem bei Risikospielen. Aber wer zahlt die Einsätze? Jetzt gab es ein Grundsatzurteil dazu.

Hertha und Union mussten zittern

In Bremen gilt schon seit Jahren, dass die Vereine für die Kosten aufkommen müssen, die die Polizeieinsätze rund um Fußballspiele verursachen. Dagegen klagte die Deutsche Fußballliga (DFL) jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht – und scheiterte. Damit ist das Vorgehen des Landes Bremen rechtmäßig. Müssen Hertha und Union auch bald ran?

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„Wir werden das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und seine Begründung bewerten, sobald sie vorliegt“, erklärte Berlins Innensenatorin Iris Sprenger. Das Ressort ist auch für den Sport zuständig. Hertha und Union müssen jetzt also zittern: Kommen auf die beiden Klubs demnächst hohe Kosten für die Polizeieinsätze zu?

Senatorin mit klarer Haltung

Dazu äußerte sich die Innensenatorin schon jetzt gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. „“Es gilt aber auch weiterhin meine Position, dass das Land Berlin keine Kostenbeteiligung für Vereine an Zusatzausgaben bei Polizeieinsätzen im Hinblick auf Hochrisikospiele plant“, machte Spranger ihren Standpunkt klar.



Man stehe dazu bereits in regem Austausch mit den Vereinen, hieß es aus der Senatsverwaltung weiter. Die DFL hatte in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen die Handhabe in Bremen eingereicht. Nach der Entscheidung des Gerichts können die Bundesländer nun selbst entscheiden, wie sie mit den Kosten verfahren.