Das Thema Vergesellschaftung von Wohnraum beschäftigt Berlins Mieter schon seit Jahren. Viele versprechen sich davon ein langsameres Wachstum der Mietpreise und einen Mark, der nicht mehr so sehr von Immobilien-Konzernen bestimmt wird, die ihren Aktionären zu Wachstum verpflichtet sind.
Entsprechend haben im Jahr 2021 57,6 Prozent aller Berliner für einen Volksentscheid gestimmt, der die Politik dazu aufrief ein Gesetz zu schaffen, das es möglich machen sollte, alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin zu enteignen und die Wohnungen zu vergesellschaften. Doch weil der Senat trotz Wählerauftrag wenig Bereitschaft zeigt, das Thema voranzubringen, hat sich die Initiative entschlossen, selbst ein Gesetz zu schreiben. Doch an dem Vorhaben gibt es Zweifel.
Miete in Berlin: Senator zweifelt an Gesetzes-Plänen
Berlins Bausenator Christian Gaebler (SPD), der jüngst mit Aussagen zu Mieterhöhungen für Verwunderung sorgte, zweifelt an dem Vorhaben der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“. Dem „Tagesspiegel“ sagte er: „Ich bin mir nicht sicher, ob die Initiative wirklich ein eigenes Gesetz vorlegen wird.“ Vielmehr glaubt er, dass die Ankündigung und der damit verbundene Spendenaufruf aus dem vergangenen September dazu dienen sollen, den Druck hochzuhalten.
Gaebler fände es zwar gut, wenn die Initiative einen Gesetzentwurf ausarbeiten würde, glaube aber nicht so recht daran, erklärte er. Schließlich hätte sie dann bereits beim Volksentscheid im Jahr 2021 einen Gesetzentwurf vorlegen können. Das sei aber nicht geschehen.
„Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ spricht Klartext
„Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ widerspricht Senator Gaebler allerdings deutlich. „Wir arbeiten an dem Gesetz und werden es selbstverständlich vorlegen“, lautet die Klartext-Ansage von Initiativen-Sprecherin Gisèle Beckouche im „Tagesspiegel“. Man sei in Kontakt mit unterschiedlichen Verfahrungsexpertinnen und -experten. Im Laufe des Jahres soll das Gesetz vorgelegt werden. Dann soll ein neuer Volksentscheid stattfinden.
Miete in Berlin:
Nachdem der letzte Volksentscheid angenommen wurde, hatte der rot-grün-rote Senat eine Expertenkommission eingesetzt. Die hatte dann dem neuen schwarz-roten Senat erklärt, dass einer Vergesellschaftung rechtlich nichts im Wege stehen würde. Die CDU-SPD-Koalition kündigte daraufhin ein Rahmengesetz an. Doch es geht nur langsam voran. Die Inititative wirft dem Senat eine Verschleppung des Anliegens vor. Deshalb hat sie die Zügel wieder in die eigene Hand genommen.