Wer sich aktuell im Freundeskreis umhört oder einmal auf Facebook in Nachbarschaftsgruppen unterwegs ist, wird daran nicht vorbeikommen: Seit einigen Wochen werden die Heizkostenabrechnungen für die letzte Heizperiode an die Mieter in Berlin verschickt. Und die halten für die Verbraucher oft unschöne Überraschungen bereit.
Denn im vergangenen Jahr waren die Gaspreise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und durch das Gewinnstreben zahlreicher Unternehmen in der Energiewirtschaft extrem angestiegen. Das zeigt sich nun auf den Abrechnungen in Berlin und anderen Städten. Doch so sehr diese erst einmal schocken mag: ein genauer Blick lohnt sich.
Miete in Berlin: So prüfst du deine Heizkostenabrechnung
Darauf weist Rechtsexperte Stefan Schetschorke im Gespräch mit dem Berliner „Tagesspiegel“ hin. Der Leiter der Rechtsabteilung vom Berliner Mieterverein verrät dort, worauf du unbedingt achten musst. Da sei beispielsweise erst einmal das Datum der Ausstellung. So muss die Abrechnung spätestens ein Jahr nach dem Ende der Heizperiode zugestellt werden. Endete also die Heizperiode am 31. Dezember 2022, müsste man eine Abrechnung, die im Jahr 2024 zugestellt würde, nicht bezahlen.
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Allerdings gibt es auch einige Punkte abseits von Formfehlern in der Heizkostenabrechnung, auf die es sich lohnt, einen genaueren Blick zu werfen. Schetschorke rät, als erstes einen Blick darauf zu werfen, ob die sogenannte Dezemberhilfe für Erdgas und Fernwärme berücksichtigt worden ist. Denn der Staat hat in diesem Monat die Vorauszahlung für einen Monat übernommen. Das muss in der Abrechnung als Minusbetrag auftauchen.
Miete in Berlin: Du darfst in die Verträge schauen
Sollte auch das gegeben sein – und die Kosten dennoch immens hoch, könne es sich lohnen, Einsicht in die Verträge zu nehmen, die der Vermieter mit den Versorgern geschlossen hat. So könne man feststellen, ob und welche Anpassungsklauseln hier vereinbart wurden. Der Vermieter ist nämlich verpflichtet, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Mieter dürfen diese Einsicht laut dem Experten einfordern. Bis ihnen keine Einsicht gewährt wurde, müssen sie dann auch nicht zahlen.
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Ganz allein, das weiß aber auch Experte Schetschorke werden die Mieter die Prüfung der Verträge nicht beschicken können. „Da bleibt dann nur, einen Anwalt zu beauftragen“, rät er im „Tagesspiegel“. Weitere Ratschläge findest du beim Berliner Mieterverein oder anderen Mieterschutzorganisationen.