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Miete in Berlin: Mückenplage nimmt zu, doch dein Vermieter stellt sich quer? DAS kannst du tun

Miete in Berlin: Keine Lust auf nervige Mücken? Wir verraten dir, was du auch ohne Zustimmung deines Vermieters tun kannst.

Miete in Berlin Mücken
u00a9 IMAGO / Panthermedia/ IMAGO / Design Pics

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

Sie fliegen langsam heran, das Surren im Ohr wird immer lauter, doch ehe man sich versieht, haben sie bereits zugestochen – die Rede ist von Mücken. In diesem Jahr sind die Plagegeister besonders penetrant und in einer Vielzahl vorhanden. In der Natur sind wir machtlos, doch in den eigenen vier Wänden auch?

Fliegengitter sollen Mücken aus der Wohnung fernhalten. Wer zur Miete in Berlin wohnt, muss allerdings in vielen Fällen die Erlaubnis seines Vermieters einholen, ehe er einen Insektenschutz anbringen kann. Doch was machen, wenn der Eigentümer sich querstellt?

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Miete in Berlin: DAS musst du beachten

Mücken sind nicht nur lästig, sondern können auch ernsthafte gesundheitliche Schäden verursachen. In Berlin ist beispielsweise die Tigermücke auf dem Vormarsch, die Krankheitserreger wie etwa das Zika-, Dengue- oder Chikungunya-Virus übertragen kann. Für Allergiker kann schon der Stich einer üblichen Hausmücken lebensgefährlich werden.

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Mieter, die jedoch eigenmächtig einen Insektenschutz an Türen oder Fenster anbringen, laufen Gefahr eine teure Strafe zu kassieren. Denn in Deutschland sind Mieter verpflichtet, bei allem, was mit Bohrlöchern und Schrauben in Fenstern angebracht wird, vorab die Zustimmung des Vermieters einzuholen.

Diese Insektenschutz-Alternativen gibt es

Doch auch ohne Erlaubnis, müssen Mieter keine Angst haben, den Mücken schutzlos ausgeliefert zu sein. Es gibt zulässige Alternativen, welche „deutschesmietrecht.de“ zusammenfasst. Eine Möglichkeit sind Insektenschutzvorhänge, die mit Hilfe einer Klebe- beziehungsweise Klettbandmontage angebracht werden. Verklebte Montagen sind darüber hinaus auch bei Fliegennetzen gang und gäbe. Doch Vorsicht: umso länger der Kleber haftet, drohen nach einigen Jahren bei der Entfernung womöglich Verfärbungen. In diesem Fall kann der Vermieter erneut Beanstandungsansprüche geltend machen.


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„Die einzige Insektenschutzvariante, die definitiv keine Montagespuren hinterlässt, sind Fliegengitter mit Spannrahmen“, so der Tipp der „Mietrecht“-Experten. Die Montage erfolge allein durch kleine Metallhäkchen, die in der Fensteröffnung eingesetzt werden. Sie können mit einem Handgriff ein- und ausgehängt werden – der Eigentümer dürfte also nichts zu meckern haben.