Die Mieten in Berlin sind in den vergangenen Jahren komplett durch die Decke gegangen. Mit Einführung der Mietpreisbremse sollten die Preisschraube aufgehalten werden.
Eigentlich sollten sich alle Vermieter daran halten – doch es gibt einen blinden Fleck bei der Regelung. Viele Vermieter nutzen diesen gnadenlos aus und kassieren ihre Mieter mächtig ab. Jetzt gibt es allerdings Hoffnung.
Miete in Berlin: Mieser-Vermieter-Masche
Der Wohnungsmarkt in Berlin ist heiß umkämpft. Die Nachfrage ist gewaltig. Vermieter können sich deshalb viel erlauben, um den Mietern noch mehr Kohle aus der Tasche zu ziehen. Eine Variante: Wohnungen möbliert vermieten und somit den Preis nach oben treiben. Besonders unsichtig wird es dann, wenn die Zuschläge für Möbel nicht im Mietvertrag ausgewiesen werden.
Damit das in Zukunft nicht mehr passiert haben sich Mieter- und Vermieterorganisationen in Berlin jetzt auf „Leitlinien für Möblierungszuschläge bei Wohnraum“ verständigt, wie die „Berliner Zeitung“ berichtet. Demnach haben sich die Parteien darauf verständigt, dass der „Möblierungszuschlag“ zukünftig transparent im Mietvertrag aufgeführt werden soll. Der Haken: Der Leitfaden sei keine gesetzliche Regelung und basiere deshalb auf der Bereitschaft der Vermieter, die entsprechenden Auskünfte zu geben.
Möblierte Wohnung in Berlin: So sind die Regeln
Nach geltendem Berliner Recht dürfen Vermieter bei möblierten Wohnungen monatlich zwei Prozent des Zeitwerts der Möbel auf die Miete draufschlagen. Investieren Vermieter beispielsweise 10.000 Euro in eine Einrichtung mit Einbauküche, Einbauschränken und Bett können Vermieter eigentlich „nur“ 200 Euro mehr Miete verlangen. In der Praxis sieht das jedoch häufig anders aus.
Vielen Mietern sei dabei gar nicht bewusst, dass sie über den Tisch gezogen werden. Einer Untersuchung des Beratungsunternehmens Oxford Economics im Auftrag des Bundesjustizministeriums zufolge wissen rund zwei Drittel der Mieter nicht, dass die Mietpreisbremse auch für möblierte Wohnungen gelten. Und deren Vermietung ist längt kein Einzelfall mehr. So habe der Anteil bei öffentlichen Wohnungsinseraten im Jahr 2022 bei 27 Prozent gelegen.
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Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) lobt deshalb die Bemühungen für einheitliche Regelungen. Doch AMV-Chef Marcel Eupen kritisiert in der Zeitung, dass die Leitlinien weiterhin nicht gesetzlich geregelt sind. Es gibt also weiter Schlupflöcher für Vermieter, die den Druck auf den Mietmarkt weiter ausnutzen wollen, um sich zu bereichern.