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Neukölln: Messer-Attacke auf Schulhof – Gericht verkündet Urteil

Die Messer-Attacke auf zwei Schulmädchen ließ ganz Berlin erschütternd zurück – jetzt wurde das Urteil vor Gericht verkündet.

Berlin
© IMAGO/CHROMORANGE

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

Am 3. Mai 2023 spielten sich auf dem Schulhof einer Berliner Schule in Neukölln erschütternde Szenen ab: Ohne jegliche Vorwarnung oder einen bestimmten Grund, verschaffte sich ein 39-Jähriger Zugang zum Gelände und stach mit einem Küchenmesser mehrfach auf zwei dort spielende Mädchen ein.

Die beiden Kinder im Alter von sieben und acht Jahren wurden durch den Angriff so schwer verletzt, dass sie nur noch durch Not-Operationen gerettet werden konnten. Der Angreifer musste sich wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung vor dem Berliner Landgericht verantworten. Am 18. Januar wurde im Beisein von BERLIN LIVE das Urteil verkündet.

Neuköllner Messer-Attacke: Gericht fällt klares Urteil

Bereits in seinen Zwanzigern soll dem Angeklagten aufgefallen sein, dass etwas nicht stimme. Im Laufe der Jahre nahm der Vater eines Kindes immer häufiger Stimmen in seinem Kopf wahr – zum Tatzeitpunkt sollen es sogar 50 verschiedene gewesen sein. Für das Gericht war deshalb bereits früh klar, dass der Angreifer „im Zustand der Schuldunfähigkeit“ gehandelt hat. Im Laufe des Prozesses gestand der Mann die Tat und bat um Entschuldigung.

Noch immer soll der 39-Jährige jedoch eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Das Gericht ordnete deshalb die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Dort soll speziell auf die Schizophrenie des Täters eingegangen werden.

Angeklagter wollte sich helfen lassen

Diesen Weg habe der Angeklagte schon längere Zeit einschlagen wollen. Immer wieder habe er nach Hilfe gesucht – allerdings vergeblich. Um die Stimmen auf eigene Faust zu unterdrücken, griff der 39-Jährige vermehrt zum Konsum von Drogen. „Er hat sich zu jemandem entwickelt, der als Junkie rüberkam“, erklärte der Vorsitzende.


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Bei diversen Klinikaufenthalten habe man allerdings nie die tatsächliche psychische Erkrankung festgestellt, sondern den Zustand des Angeklagten auf seine Suchtproblematik zurückgeführt. Bleibt zu hoffen, dass ihm nun an richtiger Stelle geholfen werden kann. Mit dem Urteil entsprach das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.