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Berlin: Senat beschließt Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre – was jetzt noch fehlt

Der Senat stimmte dem Vorschlag zur Absenkung des Wahlalters bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus in Berlin zu.

Rotes Rathaus, Berlin. Sitz der Regierenden Bürgermeisters sowie des Senats von Berlin.
u00a9 IMAGO/Arnulf Hettrich

Erster hauptamtlicher AfD-Bürgermeister gewählt

In der kleinen Gemeinde Raguhn-Jeßnitz in Sachsen-Anhalt ist der AfD-Politiker Hannes Loth zum neuen Bürgermeister gewählt worden - es ist der erste hauptberufliche Bürgermeister der Partei bundesweit. Die Einwohner erhoffen sich jetzt Veränderungen.

In Berlin und ganz Deutschland gilt: Wählen darf, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Natürlich mit ein paar Ausnahmen. Bislang dürfen in Berlin 16- und 17-jährige Jugendliche, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, bereits bei den Wahlen zu den Berliner Bezirksverordnetenversammlungen, also den Kommunalparlamenten teilnehmen.

Im vergangenen November 2022 beschloss der Bund zudem eine Gesetzesänderung, die ab kommendem Jahr (2024) Jugendlichen ab 16 Jahren auch eine Stimme bei den Europawahlen zuspricht. Nun sollen über 16-Jährige in Berlin zusätzlich das Recht erhalten, bei den einer weiteren Wahl mitstimmen zu dürfen.

Berlin: Änderung des Wahlalters auf 16 Jahre?

Die Koalition aus CDU und SPD in der Hauptstadt hatte bereits in ihrem Koalitionsvertrag die Absenkung des Wahlalters bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus auf 16 verankert. Dieses Vorhaben soll nun in die Tat umgesetzt werden! Im ersten Schritt beschloss der Senat in seiner Sitzung am Dienstagvormittag (12. September) einen Gesetzesentwurf dazu.

Da mit diesem Vorhaben eine Änderung der Berliner Verfassung einhergehen müsste, braucht der Vorschlag anders als sonst eine Zweidrittelmehrheit. Bereits im Voraus hatten Grüne und Linke der regierenden schwarz-rot Koalition ihre Unterstützung zugesagt.

Verfassung müsste geändert werden

Der Senat stimmte dem Vorschlag der Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger, zur Änderung der Verfassung und des Landeswahlgesetzes zu. Die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre „wird jetzt im Abgeordnetenhaus beraten. Zur notwendigen Änderung der Verfassung bedarf es einer Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder“, so die Innensenatorin in einer Pressemitteilung des Landes.

Und weiter: „Langfristige landespolitische Entscheidungen betreffen ebenso junge Menschen, jüngere Generationen. Durch diese Änderung erhalten sie ein Mitbestimmungsrecht, können aktiv am politischen Geschehen in Berlin teilnehmen und sowohl die eigene als auch die Zukunft Berlins mitgestalten.“


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Somit würde sich die Zahl der Wahlberechtigten für das Berliner Abgeordnetenhaus und damit auch für Volksentscheide um etwa 50.000 erhöhen. Dann wäre die Hauptstadt das siebte Bundesland, in dem 16- und 17-Jährige auf Landesebene wählen dürfen.