Am 11. Februar müssen einige Berliner wieder wählen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass für die Bundestagswahl im September 2021 in 455 Berliner Wahlbezirken erneut gewählt werden muss. Es ist bereits die zweite Wiederholung, nachdem im Februar 2023 bereits die Wahl zum Abgeordnetenhaus komplett wiederholt werden musste.
Dass die Bundestagswahl nun aber nur in einem Teil Berlins wiederholt wird, sorgt für einige Probleme. Denn seit hSeptember 2021 sind einige Berliner umgezogen – und dürfen nun nicht noch einmal wählen. Mehrere 10.000 Berlinerinnen und Berliner soll das betreffen. Eine von ihnen ist Pia L. (34, Name geändert) aus Schöneweide.
Wiederholungswahl: Berlinerin sauer
Die Enttäuschung war groß, als Pia L. ihre neue Adresse in Treptow-Köpenick in die Suchmaske für die Berliner Wiederholungswahl eingab. Denn sie darf am 11. Februar ihre Stimme nicht abgeben. Noch größer wurde ihr Unverständnis aber, als sie ihre alte Adresse eingegeben hatte. Denn dort, in der Falckensteinstraße im Kreuzberger Wrangelkiez wird tatsächlich wieder gewählt. Doch Pia L. darf nach ihrem Umzug nicht mehr mitwählen.
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„Mir wird meine Stimme geklaut“, sagt sie im Gespräch mit BERLIN LIVE. „Ich hatte jetzt bei der Bundestagswahl keine Stimme. Das ist unfair.“ Tatsächlich ist es so, dass ihre Stimme aus dem September 2021 annulliert wurde, eine neue Chance hat sie nicht. Denn die Regeln für die Wiederholungswahl sind klar.
Der Landeswahlleiter hat bereits vor einigen Wochen gegenüber BERLIN LIVE klargestellt, dass für die Wiederholungswahl „der im Melderegister eingetragene Wohnsitz in einem betroffenen Wahlbezirk am Tag der Wahl“ maßgeblich ist. Und der liegt für Pia L. in Schöneweide, nicht mehr in Kreuzberg.
Wahl in Berlin: Pia L. ist kein Einzelfall
Heißt: Die Stimme von Pia L. ist tatsächlich weg. Damit ist sie nicht alleine. Wie der „Tagesspiegel“ berichtet, ist sie damit nicht alleine. Es soll sich um mehrere 10.000 Berlinerinnen und Berliner handeln.
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Gegenüber dem Blatt erklärte ein Rechtswissenschaftler, dass das Verluste seien, die man in Kauf nehmen müsse. Würde man das Wählerverzeichnis von vor zwei Jahren nehmen, würde auch das zu Ungerechtigkeiten führen. Ohnehin seien die Stimmen nicht ganz verloren. Schließlich hätten ihre Stimmen die vergangenen zwei Jahre gegolten und die in dieser Zeit getroffenen Entscheidungen seien schließlich nicht zurückgenommen worden.