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Berliner Anwälte kritisieren Bahnhofs-Kontrollen – „offensichtlich rechtswidrige Maßnahmen“

Am Wochenende hatte die Bundespolizei eine Allgemeinverfügung für sechs Bahnhöfe erlassen und durchgesetzt. Eine Kanzlei kritisiert das Vorgehen.

Berlin Polizei
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Sicherheit für Berlin: Polizei, Feuerwehr und Co.

Sie sollen in Berlin für Sicherheit sorgen: Polizei, Feuerwehr und Co. Bei der Berliner Polizei sind derzeit über 27.000 Bedienstete beschäftigt. Jeden Tag gehen über den Notruf 110 in der Einsatzleitzentrale 3.700 Anrufe ein. Das sind 1,34 Millionen Anrufe im Jahr.

Die Bundespolizei war am Wochenende verstärkt an sechs zentralen Bahnhöfen in Berlin im Einsatz. Grund war eine Allgemeinverfügung, nach der nicht nur das Mitführen ohnehin verbotener Waffen untersagt war, sondern auch andere gefährliche Gegenstände wie Pfefferspray oder kleinere Messer nicht erlaubt waren.

Die Bundespolizei feierte den Doppeleinsatz in den Nächten auf Samstag und Sonntag als Erfolg. Doch eine Berliner Anwaltskanzlei sieht das anders. Diese meldete sich am Sonntag über Twitter und sprach von „offensichtlich rechtswidrigen Maßnahmen“.

Berlin: Polizei führt 1.500 Kontrollen durch

Die Polizei hatte nach zwei besonderen Einsatznächten am Sonntag Bilanz gezogen. 1.500 Personen seien an den Bahnhöfen Friedrichstraße, Alexanderplatz, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz und Treptower Park kontrolliert worden. Dabei seien 59 Gegenstände sichergestellt worden. Bei 24 lag ein Verstoß gegen das Waffengesetz vor, bei dem Rest wurde „nur“ gegen die kurzfristig verhängte Verbotsverfügung verstoßen. Zudem wurden 75 weitere Straftaten festgestellt. Die meisten davon waren Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Die in Kreuzberg ansässige Anwaltskanzlei RL-Rechtsanwälte wollte den Erfolg der Polizei aber nicht so stehen lassen. In einem Tweet kritisierten sie die Maßnahmen und riefen Menschen, die kontrolliert wurden auf, sich am Montag zu melden.

Kanzlei kritisiert Polizei-Maßnahmen

Wieso die Kanzlei hier von „offensichtlich rechtswidrigen Maßnahmen“ spricht, geht aus einem weiteren Tweet hervor. Zum Vergleich eines Users zu einem dauerhaften Waffenverbot am Hamburger Hauptbahnhof schrieb die Kanzlei: „Hamburg ist eine dauerhafte Waffenverbotszone, während in Berlin die gefährlichen Gegenstände nur auf bestimmten Gleisen in wenigen Bahnhöfen und nur zu einer bestimmten Uhrzeit an drei Tagen gefährlich sein sollen.“


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Zudem wurden bereits vor einigen Jahren Allgemeinverfügungen für Waffenverbotszonen kritisiert. Polizeiforscher Tobias Singelnstein mahnte 2018 an, dass sich polizeiliches Eingreifen weit ins Vorfeld von Straftaten verlagere. Sein Kollege Raphael Baer kritisierte, dass derartige Kontrollen nur noch von der Einschätzung einzelner Polizisten abhängen und dabei immer wieder vorschnell migrantische Jugendliche in den Fokus rücken würden.