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Clans in Berlin: Abschiebung per Nachname? Das sagt der Senat

Der Vorstoß aus dem Bundesinnenministeriums auch Angehörige von Clans abzuschieben, die nicht straffällig geworden sind, hat für Diskussionen gesorgt.

Berlin
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Clans in Berlin: Diese Großfamilien halten die Polizei auf Trab

Der Vorstoß aus dem Bundesinnenministerium sorgte am Montag in Berlin für Aufruhr. In einem Diskussionspapier von Ministerin Nancy Faeser (SPD) tauchte der Vorschlag auf Angehörigen von sogenannten Clans auch dann abschieben zu können, wenn sie keine Straftaten begangen haben.

Während es für den Regierungs-Vorschlag durchaus Zuspruch von der Union gab, hagelte es auch viel Kritik. Der Musiker und Podcaster Mohamed Chahrour bezeichnete die Pläne gegenüber BERLIN LIVE als „besorgniserregend“. Die Berliner Innenverwaltung rudert nun ein bisschen zurück.

Clans in Berlin: Senat über Abschiebe-Vorstoß

Gegenüber BERLIN LIVE erklärt Sprecherin Sabine Beikler, dass der Vorstoß des Bundesinnenministeriums auch in Berlin aktuelle geprüft wird. In naher Zukunft werde es weitere Diskussionen zwischen Bund, Ländern und Kommunen geben.

Senats-Sprecherin Beikler legt Wert darauf, dass der Entwurf des Innenministeriums nicht auf reine Verwandtschaftsverhältnisse abgezielt habe. Vielmehr sei es um eine „’Angehörigkeit‘ zu einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB“ gegangen. Beikler: „Die bloße Zugehörigkeit zu einer Familie oder der jeweilige Name dürfen und können kein Entscheidungskriterium sein. Es muss in einem Rechtsstaat stets um das individuell zurechenbare Verhalten gehen.“

Clans in Berlin: Senat will Abschiebe-Vorstoß erörtern

So klar hatte sich das Bundesinnenministerium allerdings nicht ausgedrückt und damit viele Kritiker auf den Plan geworfen. Strafrechtsexperte Arndt Sinn von der Universität Osnabrück erklärte beispielsweise gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“, dass ihn der Vorstoß „erheblich“ störe.  „Die Zugehörigkeit zu irgendeiner Familie kann kein Anlass sein, jemanden aus der Gesellschaft zu entfernen“, sagte er.


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In Berlins Innenverwaltung nimmt man den Widerspruch derweil zum Anlass bei der Abschiebe-Frage noch einmal genauer hinzuschauen. „Die Diskussionen um diesen Punkt zeigen deutlich, dass er im Weiteren erörtert werden und präzisiert werden müsste“, sagt Sprecherin Beikler, verwies aber auch darauf, dass man alle im Rechtsstaat zulässigen Möglichkeiten ergreifen werde, „um dem Schutzanspruch der Menschen gerecht zu werden“. Ausgang offen.