Es war ein Schock, der am Mittwochnachmittag durch Berlin ging. Ein Pärchen wurde im Juni im Görlitzer Park offenbar von mehreren Männern überfallen und ausgeraubt. Anschließend habe der Mann zusehen müssen, wie seine Freundin von mehreren Tätern vergewaltigt wurde. Bei den Tätern soll es sich um Dealer gehandelt haben, die im Park ihrem Geschäft nachgehen.
Diskutiert wurde aber nicht nur über die Tat, sondern auch darüber, dass die Polizei diesen Fall nicht öffentlich machte. Dieses Vorgehen wurde nun von Stefan Weh, dem Berlin-Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP) verteidigt. Zudem vermeldete er auch einen Erfolg.
Görlitzer Park: Polizei verteidigt Vorgehen
In einem auf Twitter veröffentlichten Statement erklärte Weh, dass er den Aufruhr verstehe, wenn es „an einem öffentlichen Ort zu einer Häufung von Straftaten“ komme. Die Polizei müsse aber immer daran denken, Ermittlungen nicht zu gefährden. Zudem gehe es auch darum, die Betroffenen zu schützen.
„Wer Opfer einer solchen Straftat wird, trägt auch massive psychische Verletzungen davon“, so Weh. Eine Veröffentlichung des Falles könne weitere traumatische Belastungen hervorrufen.
Görlitzer Park: Offenbar erste Festnahme
Gegenüber der „BZ“, die den Fall erst an die Öffentlichkeit gebracht hatte, erklärte GdP-Chef Weh zudem, dass der besonnene Einsatz bereits erste Erfolge nach sich gezogen habe. Er spricht dabei von einer ersten Festnahme.
Das bestätigte die Polizei nach dem öffentlichen Druck auch in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit der Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Demnach sei am Donnerstag ein Haftbefehl gegen einen 22-Jährigen vollstreckt worden.
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Zudem nahm die Staatsanwaltschaft noch einmal Stellung zu den Gründen, aus denen die Tat nicht veröffentlicht wurde. Man habe keine Anhaltspunkte dafür, dass es sich bei dem Fall um eine Serie gehandelt habe, heißt es in der Mitteilung. Daher habe man keine Veranlassung gesehen, eine öffentliche Warnung auszusprechen. Viel mehr sei es für die Ermittlungen entscheidend gewesen, Verdächtige nicht vor etwaigen Maßnahmen wie Durchsuchungen zu warnen.