Zu schnell gefahren, die erlaubte Parkzeit überschritten oder ein Stoppschild missachtet – die Liste der Verkehrsverstöße, die in Berlin zu einem Knöllchen führen können, ist lang. Den meisten Autofahrern dürfte das bewusst sein. Sie dürften wissen, in welchen Fällen sie mit Folgen rechnen müssen.
Manche weniger bekannte Vorschrift hingegen dürfte manch einer nicht auf dem Schirm haben. So auch diese, die mit einer Geldstrafe geahndet werden kann!
Dieser Fehler kann zu Knöllchen in Berlin führen
Noch ist es an vielen Tagen eher warm, im Auto kann es dadurch schnell stickig werden. Viele Autofahrer in Berlin sorgen deswegen mit geöffnetem Fenster für Abhilfe – nicht nur während der Fahrt, sondern teils auch, wenn das Auto geparkt ist. Doch Vorsicht! Genau hierbei droht ein Knöllchen.
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Das musste vor einiger Zeit eine überraschte Frau in der rheinlandpfälzischen Landeshauptstadt Mainz feststellen. Sie hatte ihr Fenster laut Ordnungsamt zu weit offen gelassen und erhielt einen Strafzettel. 15 Euro sollte sie für den Verstoß gegen § 14 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zahlen. Die Begründung: Ihr Fahrzeug war damit nicht ausreichend gegen unbefugte Benutzung gesichert. Müssen Berliner Autofahrer auch mit Konsequenzen rechnen, wenn sie ein Fenster offen lassen?
Ahndung liegt im Ermessen der Beamten
BERLIN LIVE hat bei drei Bezirken exemplarisch nachgefragt. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilte mit: „Auch im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg kann das Parken mit einem zu weit offengelassenen Autofenster als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.“ Autofahrern droht im Fall der Fälle ebenfalls ein Bußgeld von 15 Euro.
Nicht immer muss es für ein zu weit offengelassenes Autofenster allerdings ein Knöllchen geben. Der Bezirk erklärt, es gelte das sogenannte Opportunitätsprinzip. „Das bedeutet, Ordnungswidrigkeiten können geahndet werden, müssen jedoch nicht zwingend verfolgt werden.“ Es liegt im Ermessen der Beamten, zu entscheiden, ob sie eine Strafe verhängen oder auch nicht.
Bezirke zeigen sich kulant
Es überrascht daher kaum, dass die Handhabung in den verschiedenen Bezirken unterschiedlich ausfällt. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg erklärt beispielsweise: „In Tempelhof-Schöneberg wird beim Antreffen nicht gesicherter Fahrzeuge üblicherweise keine Anzeige erstattet, sondern sehr bürgernah eine Halterabfrage gemacht, und die eingetragene Person benachrichtigt oder die Polizei um Sicherung gebeten.“ Ähnlich sieht es in Steglitz-Zehlendorf aus.
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„Dieser Tatbestand wird in der Regel nur selten verwarnt. Häufiger kommt es vor, dass bei komplett unverschlossenen Fahrzeugen oder weit geöffneten Fenstern weitergehende Maßnahmen zur Eigentumssicherung erforderlich sind und die Polizei Berlin zur weiteren Vorgehensweise hinzugezogen wird“, so Bezirksstadtrat Urban Aykal.
Mancherorts droht also ein Knöllchen, allerdings nicht überall. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte am besten trotzdem beim Aussteigen sichergehen, dass alle Fenster geschlossen sind. Übrigens: Wer ein Autofenster nur einen kleinen Spalt offenlässt, muss in der Regel keine Strafe befürchten.

