Die Leipziger Straße in Mitte zählt zu den wichtigsten und meist befahrenen Straßen der Hauptstadt. Tausende Autofahrer nutzen die mehrspurige Straße täglich, um von West nach Ost-Berlin zu kommen.
Seit 2018 gilt auf der Leipziger Straße ein Tempolimit von 30 Kilometern pro Stunde. Anlass hierfür war die massive Stickstoffdioxid-Belastung in der Hauptstadt, die durch gedrosselte Geschwindigkeit verbessert werden sollte. Eine Beschränkung, gegen die ein Autofahrer geklagt hatte.
Klage von Berliner Autofahrer wurde abgewiesen
Das Verwaltungsgericht Berlin sah dies offensichtlich anders. Am Dienstag (13. Dezember) hat es die Autofahrer-Klage gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung abgewiesen. Die Anordnung aus Gründen der Luftreinhaltung sei rechtmäßig gewesen, so das Gericht – eine Schlappe für alle Pendler in Berlin, die hier beinahe täglich im Stau stehen.
Der Kläger hatte die Maßnahme als ungeeignet angesehen, um die Schadstoffbelastung in der Luft zu senken. Er hatte argumentiert, dass der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter entgegen den Prognosen des Senats in den vergangenen Jahren auf der Leipziger Straße (zwischen Potsdamer Platz und Charlottenstraße) unterschritten worden sei. Das Tempolimit hätte in seinen Augen nicht für die Verbesserung gesorgt.
Messewerte sollen weiter beobachtet werden
Aus Sicht des Gerichts sprach allerdings vieles dafür, dass die Werte erst durch die ergriffenen Maßnahmen gesenkt werden konnten. Die Bewertung der jüngeren Messwerte bleibe der anstehenden Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorbehalten, so das Verwaltungsgericht.
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Wie es in mittelfristig auf der Leipziger Straße weitergehen wird, entscheidet sich wohl in den kommenden Monaten Bis zum Sommer 2024 soll es wohl einen neuen Luftreinhalteplan geben. (mit dpa.)