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Berlin: Erst Lkw, jetzt Fahrräder – dürfen die das überhaupt?

Im Berliner Straßenverkehr gibt es zahlreiche Dinge, die Verkehrsteilnehmer ablenken können. Auch Werbung in verschiedenen Formen gehört dazu.

Berlin
© IMAGO/serienlicht

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

Wer aktuell auf Berlins Straßen unterwegs ist, hat sie vermutlich schon mal gesehen. Die Rede ist von Werbe-Bikes mit digitalen Anzeigetafeln. Dank der auffälligen und bunten Motive, die über den Bildschirm flimmern, ziehen sie die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer auf sich.

Aus Marketingsicht super, in Anbetracht der Verkehrssicherheit aber ein großes Problem. Denn die oft fahrenden Werbe-Bikes lenken Autofahrer, Radfahrer und Co. ab, was fatale Folgen haben kann. Im schlimmsten Fall können die Sekunden der Unaufmerksamkeit zu einem Unfall führen.

Berlin: Ist diese Werbung erlaubt?

Aber von vorne: Neu ist das Phänomen digitaler Anzeigetafeln auf Fahrzeugen nicht. Schon seit längerer Zeit (einigen Jahren?) finden sich auch an Lkws immer wieder digitale Bildschirme, auf denen Werbebotschaften zu sehen sind. Fahren diese damit durch die Stadt, kommt an der Werbung auf dem gigantischen Bildschirm niemand vorbei. Unternehmen freut dieser Umstand, aber ist das überhaupt erlaubt?

BERLIN LIVE fragte bei der Polizei nach und bekam eine klare Antwort. Weder Fahrräder noch Lkw, noch andere Fahrzeuge mit digitalen Bildschirmen sind auf öffentlichen Straßen erlaubt. Geregelt ist das in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Zu beachten auch: Nicht nur im fließenden, sondern auch im ruhenden Verkehr sind Fahrzeuge mit digitalen Anzeigeflächen verboten.

Diese Strafen drohen

Wer trotzdem auf diese Weise wirbt, gefährdet meist andere Verkehrsteilnehmer. Und das hat Folgen. Fahrern der Fahrzeuge drohen Bußgelder von bis zu 80 Euro, den Fahrzeughaltern sogar eine Geldstrafe von bis zu 130 Euro. Hinzu kommt jeweils noch ein Punkt in Flensburg.

Sollten durch die Außenwerbung auf digitalen Anzeigetafeln auf Fahrzeugen andere Verkehrsteilnehmer abgelenkt werden und es dadurch zu einem Unfall kommen, können im Einzelfall auch der oder die Fahrzeugverantwortliche (mit-)haftbar gemacht werden.


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Wie immer gilt auch im Falle von der verbotenen digitalen Werbung auf Bikes und Co.: Nicht ablenken lassen, so verlockend es auch ist! Schon ein Blick weg von der Straße kann schwerwiegende Folgen haben.