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BVG: Knallharte Regeln für Hunde – es gibt nur EINE Ausnahme

Wer mit seinem Hund in den Bussen und Bahnen der BVG mitfahren möchte, sollte diese Regeln hier kennen. Hier gelten nämlich ganz konkrete Regeln.

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u00a9 IMAGO / Sven Lambert

BVG: Mit den Berliner Öffis durch den Großstadt-Dschungel

Egal ob mit U-Bahn, Bus oder Tram – die Berliner Verkehrsbetriebe bringen jährlich über 700 Millionen Fahrgäste an ihr Ziel.Dafür muss man ganz schön gut vernetzt sein.

Die Busse und Bahnen der Berliner Verkehrsbetrieb zählen zu den beliebtesten Fortbewegungsmitteln der Hauptstadt. Tausende Menschen nutzen sie täglich. Um das große Verkehrsaufkommen abzuwickeln, gibt es eine strikte Hausordnung.

In der Hausordnung der BVG findet sich neben einigen Verhaltensregeln für Essen und Getränke auch eine klare Ansage zum Mitführen von Haustieren.

In den Fahrzeugen der BVG gelten für Hunde ganz konkrete Regeln

Welche Regelungen es zum Mitführen von Haustieren im ÖPNV gibt, können alle Tierfreunde auf der Internetseite der der BVG nachlesen: „Hunde müssen während der Fahrt in einer Transportbox oder in einer geeigneten Tasche untergebracht sein. Ist das nicht möglich oder gewollt, brauchen Hunde in Bus, Tram und Bahn eine Leine und einen passenden Maulkorb“, so die Stadt Berlin. „Außerdem transportiert die BVG nur Tiere, die für mitfahrende Fahrgäste ungefährlich sind.“

Wie die BVG nun in einer Story auf Instagram mitteilte, gibt es eine Ausnahme, die eine ganze besondere Sorte Hunde betrifft.

Sie dürfen bei der BVG immer mitfahren

In den Bussen und Bahnen der BVG dürfen nämlich auch größere Assistenzhunde mitfahren. Hierbei handelt es sich um Hunde, die beispielsweise blinden Menschen helfen, sich sicher in der Öffentlichkeit zu bewegen.

Bei dem Hund aus der Instagram-Story der BVG handelt es sich übrigens um Assistenzhund „Knödel“. Offensichtlich ein ganz braver Hund, der von der BVG über den grünen Klee gelobt wird. Die BVG schreibt: „Fall ihr euch fragt, wo all die guten Jungs sind… Hier. Die sind hier.“


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Wie bereits erwähnt können kleine Hunde in S- und U-Bahn, Bus und Tram in geschlossenen Behältnissen oder Tierboxen mitgenommen werden. Auf der Internetseite der Stadt Berlin heißt es außerdem: „Wird ein Hund nicht in einer Transportbox mitgenommen, muss er an der Leine geführt und auch angeleint transportiert werden. Außerdem besteht eine Maulkorbpflicht.“

Wichtig ist auch, dass Besitzer von großen Hunden einen Fahrschein (Ermäßigungstarif) lösen müssen. Nur kleine Hunde dürfen kostenlos mitfahren.

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