Wer sich mit den öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin fortbewegt, dem bleibt der größte Stress erspart – beispielsweise die lästige Suche eines Parkplatzes. Doch auch innerhalb von Bus und Bahn gibt es ein paar Regeln zu beachten: So darf zum Beispiel nichts gegessen oder getrunken werden und auch das Rauchen in den Fahrzeugen ist untersagt.
Entspannt die Kopfhörer im Ohr und seiner Musik lauschen während die Metropole an einem vorbeirast – damit hat jedoch keiner ein Problem. Beim Fahrpersonal selbst sieht es mit Musik hingegen wieder ganz anders aus.
BVG: Das ist in der Fahrerkabine nicht erlaubt
„Radio hören wäre schön. Aber das ist natürlich verboten, weil es ablenken könnte“, verrät Tram-Fahrerin Anett Schemkowski im Gespräch mit BERLIN LIVE. Statt musikalischem Gedudel in der Fahrerkabine herrscht dort also eher absolute Stille.
Und genau dieser Fakt kann mit der Zeit ganz schön nervig werden. „Manchmal geht einem die Ruhe auf den Keks – je nach Stimmung“, gibt die Führerin der Straßenbahn offen und ehrlich zu. Gegen eine Unterhaltung während der Arbeitszeit hätte sie nichts einzuwenden.
BVG: In der Tram-Fahrerkabine herrscht Stille
Doch man könne die Entscheidung nachvollziehen – immerhin gilt es während der Fahrt einiges zu beachten. Aber den kompletten Arbeitstag kein einziges Wort zu sprechen, ist eben auch nicht für jeden etwas. Die BVG-Angestellten im Fahrdienst wissen sich aber offenbar zu helfen.
„Deshalb quatscht man oft an den Endhaltestellen mit den Kollegen“, plaudert Schemkowski aus. Immerhin hat man dort dann auch einen kurzen Aufenthalt, kann zusätzlich noch eine Pinkelpause einlegen, sich die Beine vertreten oder eine Kleinigkeit essen.
BVG-Vorreiter? Basel hat Pilotversuch gestartet
Im deutschen Nachbarland der Schweiz läuft es übrigens anders ab – genauer gesagt in Basel. Dort wurde bereits 2021 ein Pilotversuch gestartet, Musik in den Kabinen des Fahrpersonals zu erlauben.
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Zwar dürfe man das Genre frei wählen, ein paar Regeln gebe es aber dennoch zu beachten: Zum Beispiel darf die Musik nur so laut abgespielt werden, dass niemand in der Tram sich davon gestört fühlt. Die Konzentration des Angestellten am Steuer darf selbstverständlich auch nicht beeinträchtigt werden.