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Politik fordert U-Bahn-Wandel! BVG findet klare Worte

Wenn es nach der SPD geht, ändert sich in manchen U-Bahnhöfen bald einiges. Doch wie sieht die BVG das Vorhaben?

Ein Zug der BVG fährt in einen Bahnhof ein.
© IMAGO/Jürgen Ritter

BVG: Mit den Berliner Öffis durch den Großstadt-Dschungel

Neun U-Bahnlinien betreibt die BVG in der Hauptstadt. Einige der Strecken sind mehr als 100 Jahre alt. Ebenso sind manche Bahnhöfe relikte aus längst vergangenen Zeiten – während andere erst 2020 eingeweiht wurden.

Die Berliner SPD möchte nun weitere Stationen dem Denkmalschutz unterstellen. Damit würde die architektonische Bedeutung der Bahnhöfe gewürdigt. Aber was sagt die BVG dazu? BERLIN LIVE hat nachgefragt.

Rast die BVG bald durch mehr Denkmäler?

„Die BVG begrüßt grundsätzlich das öffentliche Interesse an der historischen Bedeutung und architektonischen Vielfalt der Bauwerke der Berliner U-Bahn“, teilt BVG-Sprecherin Louisa Mahnke mit. Zahlreiche Bahnhöfe seien bereits als Denkmäler anerkannt, weitere können gern folgen, wenn es nach dem Unternehmen geht. „Der Denkmalschutz ist ein wichtiges Instrument, um unsere architektonischen Kulturgüter zu schützen.“

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Für die tägliche Arbeit in den Tunneln und Bahnhöfen kann der Status des Denkmalschutzes aber auch hinderlich sein – denn die Auflagen nehmen dann zu. „Die Unterschutzstellung von Bauwerken kann weitreichende Folgen für den Projektumfang, die Dauer und die Wirtschaftlichkeit von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen“, teilt die BVG auf Anfrage von BERLIN LIVE mit.

„Beratende Rolle“

Eine Entscheidung über den Denkmalschutz eines Bahnhofs bedürfe daher „einer genauen Prüfung und Abwägung“, heißt es vonseiten der BVG weiter. Dabei sei das Unternehmen nicht nur Zuschauer, sondern am Prozess beteiligt. „Die BVG nimmt in diesem Zusammenhang eine beratende und unterstützende Rolle ein.“



Auf den Ausgang des Prozesses nehme man aber keinen Einfluss: „Die konkrete Entscheidung über die Unterschutzstellung weiterer U-Bahnhöfe obliegt ausschließlich den Denkmalfachbehörden.“

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