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Flughafen BER: Wegen Fluglärm haben Tausende Anspruch auf Schallschutz oder Entschädigung

Der Flughafen BER ist seit über drei Jahren der neue Airport der Hauptstadt und des Umlands. Doch nun werden Entschädigungen fällig.

Flughafen BER
© IMAGO/Schöning

Flughafen BER: Das ist Berlins Chaos-Airport

Die Bauphase des Flughafen Berlin Brandenburg (BER) ist mit dem Wort zäh noch sehr nett beschrieben. Schon in den 1990ern begann die Planungsphase, am 5. September 2006 erfolgte dann der erste Spatenstich in Schönefeld, im Süden Berlins.

Der Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) gilt als wichtiger Verkehrsknotenpunkt für Hauptstadt und Umland. Seit seiner Eröffnung im Oktober 2020 ist er nicht mehr wegzudenken, allein im Jahr 2022 gab es hier knapp 20 Millionen Passagiere.

Doch auch wenn der Flughafen für viele Menschen ein Segen ist, so stellt er für die Anwohner eher ein Fluch dar. Durch den hohen Geräuschpegel, der tagtäglich entsteht, haben tausende Menschen Anspruch auf einen Fluglärm-Ausgleich. Ein Überblick.

Flughafen BER als lärmender Unruheherd

Ja, man kann es sich schon vorstellen. Wer neben Rollfeld und Turbinenlärm wohnt, der hat es nicht ganz sich so leicht mit der Ruhe in den eigenen vier Wänden. Im Fall des Flughafen BER sind davon eine Menge Menschen betroffen: Wie die dpa berichtet, haben circa 20.700 Haushalte um den Flughafen in Schönefeld einen Anspruch auf Schallschutz oder finanzielle Entschädigung in Folge des Fluglärms.


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Damit sind fast 80 Prozent der 26.500 Wohnungen betroffen, die im Lärmschutzgebiet um den Airport am Stadtrand Berlins liegen. Durch eine Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion in Brandenburg kam nun heraus, dass die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) ungefähr 21.800 Anträge auf Baumaßnahmen oder Entschädigungen bearbeitet hat.

Was sind die konkreten Ansprüche?

Circa 13.150 Haushalte haben Ansprüche auf Schallschutzmaßnahmen wie beispielsweise Lärmschutzfenster, 7.600 Wohnungen können eine finanzielle Entschädigung als Fluglärm-Ausgleich geltend machen. In ungefähr 1.100 Fällen haben sich bei Bewohnern nach Überprüfung vor Ort keine Ansprüche ergeben. 3.900 Haushalte haben bis dato noch keinen Antrag gestellt, können dies aber noch bis November 2025 nachholen.


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Wie schnell die Verantwortlichen die verschiedenen Entschädigungen abwickeln, ist unterschiedlich. Während die finanziellen Ausgleichszahlungen relativ schnell an die Hausbesitzer ausgezahlt werden – derzeit sind schon rund 289 Millionen Euro an die Anwohner geflossen -, geht es bei den baulichen Schallschutzmaßnahmen mit bisher investierten 70 Millionen Euro schleppend voran.

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