Die S-Bahn Berlin gehört zu den wichtigsten Verkehrsmitteln in der Hauptstadt. Gibt es Probleme bei ihr auf den Schienen, dann steht die Stadt still. Vor allem, wenn die Lokführer streiken, was in der jüngsten Vergangenheit mehrere Male passiert ist.
Ein Gericht befasst sich jetzt jedoch mit einer völlig anderen Frage: Darf die S-Bahn Berlin weiterhin auf den S-Bahn-Schienen in der Stadt fahren? Das Urteil könnte fatale Folgen für die Fahrgäste haben!
S-Bahn Berlin: Gericht entscheidet über Zukunft
Am Freitag (23. Februar) beschäftigte sich das Berliner Kammergericht mit einem Streit um das Vergabeverfahren für große Teile des Berliner S-Bahn-Netzes. Es geht darum, welches Unternehmen ab 2027 mit neuen Zügen auf der Berliner Stadtbahn und den Nord-Süd-Linien unterwegs sein darf. Bisher betreibt das DB-Tochterunternehmen, S-Bahn Berlin GmbH, das Netz. Doch das könnte sich bald ändern.
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Das französische Unternehmen Alstom hat geklagt, weil bei der letzten Ausschreibung erneut die Deutsche Bahn gewann. Die Richter sollen nun bewerten, ob das Verfahren vergaberechtlich korrekt ist. Die Vergabekammer des Landes Berlin war im Oktober 2022 zu der Einschätzung gelangt, dass das Vorgehen nicht zu beanstanden sei. Gegen diesen Beschluss legte der französische Bieter beim Kammergericht Beschwerde ein.
DIESE Linien sind betroffen
Laut „BZ“ sollen die Richter am Freitag sehr offen für die Argumente des französischen Anbieters gewesen sein. Sollte der DB-Konkurrent den Rechtsstreit gewinnen, könnte Alstom die Züge für die Stadtbahn-Linien (S3, S5, S7, S75 und S9) und für die Nord-Süd-Linien (S1, S15, S2, S25, S8, S85 und S86) in Zukunft stellen, betreiben und warten.
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Die letzte Ausschreibungen war eine Reaktion auf die Krise, in die die S-Bahn Berlin ab 2009 nach Technikproblemen, Wartungsmängeln und Missmanagement geraten war. Bei dem Verfahren gab es bereits mehrere Verzögerungen. (mit dpa)