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Kleinanzeigen: Polizei warnt vor kaum durchschaubarer Masche – Vorsicht vor dem Dreiecksbetrug

Auch bei Kleinanzeigen nutzen Betrüger häufig den sogenannten Dreiecksbetrug. Wie dieser funktioniert und wie du dich schützen kannst, liest du hier.

Kleinanzeigen
© IMAGO/Bihlmayerfotografie

Kleinanzeigen: Das ist das größte Online-Kleinanzeigen-Portal Deutschlands

Hier findet man das reichweitenstärkste Online-Angebot in Deutschland.

Dass auf Online-Portalen wie Kleinanzeigen regelmäßig Betrüger unterwegs sind, ist nichts Neues. Jeder, der dort Sachen kauft oder verkauft, ist sich dessen bewusst. Entsprechend vorsichtig gehen die meisten mit Geschäften dort um.

Viele Anzeichen von einem möglichen Betrug lassen sich teils recht leicht erkennen und somit kann verhindert werden, dass der Betrüger erfolgreich ist. Anders sieht es hingegen bei dem sogenannten Dreiecksbetrug aus – dieser ist für die Opfer kaum zu erkennen.

Kleinanzeigen: Auch hier sind Betrüger unterwegs

Überall im Internet wimmelt es nur so von Kriminellen wie beispielsweise Betrügern. Ob in sozialen Medien, unseriösen Onlineshops oder auch bei Online-Marktplätzen wie Kleinanzeigen – überall ist Vorsicht geboten. Die vermeintliche Anonymität im World Wide Web nutzen nämlich einige Menschen auf perfideste Weise aus.

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Eine Masche, die seit einiger Zeit vermehrt angewendet wird, ist der Dreiecksbetrug, vor dem jetzt sogar auch die Polizei in NRW warnt. Dieser kommt vor allem auf Online-Marktplätzen, darunter auch Kleinanzeigen, zum Einsatz. Das große Problem: die Opfer können diese Form des Betrugs nur schwer erkennen.

So funktioniert der Dreiecksbetrug

Die Betrüger nutzen dabei eine dritte Person, um eine andere Person abzuzocken. Das sieht dann in der Realität in etwa so aus: Person 1 bietet ein Produkt zum Verkauf an. Person 2 interessiert sich für dieses, lässt sich die Rechnungsdaten geben und bezahlt aber nicht. Stattdessen bietet Person 2 genau das gleiche Produkt zum Verkauf an. Person 3 möchte das Produkt von Person 2 kaufen.

Person 2 gibt Person 3 daraufhin die Rechnungsdaten von Person 1, die schließlich dann das Geld erhält. Anschließend beauftragt Person 2 wiederum jemanden, der die Ware bei Person 1 abholt. Am Ende hat dann Person 2 das Produkt, ohne es bezahlt zu haben. Person 3 wartet vergeblich und kann bei Person 1 das bezahlte Geld zurückfordern. Diese wiederum ist verpflichtet es zurückzuzahlen, da Person 3 die Ware ja nie erhielt.

Das rät die Polizei NRW, um sich vor der Masche zu schützen

Betrogen wurde Person 1, die am Ende das Produkt los ist, aber das Geld dafür ebenfalls (nicht mehr) hat. Person 3 wurde von den Betrügern für ihre Masche ausgenutzt.


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Um sich vor dieser schwer nachvollziehbaren Betrugsform zu schützen, empfiehlt die Polizei NRW unter anderem zur Vorsicht bei Freemail-E-Mail-Adressen wie web.de, GMX oder hotmail. Zudem wird geraten, bei Selbstabholungsware das Geld niemals im Voraus, sondern erst bei Übergabe zu bezahlen. Auch, wenn der Name bei Kleinanzeigen nicht identisch mit dem Namen der E-Mail-Adresse ist oder der Name des Empfängerkontos davon abweicht, sollte man misstrauisch werden. Bei Waren, die außerdem deutlich günstiger als üblich angeboten werden, sollten ebenfalls alle Alarmglocken läuten.

Sollten Zweifel oder Unsicherheiten aufkommen, sollte der Kauf/Verkauf nicht zustande kommen. Am Ende ist man froh, wenn man nicht auf einen Dreiecksbetrug oder eine andere Masche hereingefallen ist.