Kleinanzeigen ist eine der größten Plattformen wenn es darum geht, ungeliebten Sachen ein neues Zuhause zu schenken – und das mit nur wenigen Klicks.
Doch nicht immer sind die Angebote, die dort gemacht werden, koscher. Das zeigt ein Fall aus Bad Hersfeld in Hessen.
Familienbetrug bei Kleinanzeigen
Wie das Portal „Hna.de“ meldet, hat dort nämlich eine fünfköpfige Familie versucht, mit geklauten Sachen die Haushaltskasse aufzubessern. Eine Geschichte, die man so sonst nur aus Hollywood-Thrillern kennt.
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Los ging das mit dem Vater (59). Er arbeitete als Hausmeister bei dem Paketdienstleister GLS. Als solcher hatte er Zugang „zu den teils beschädigten Paketen und dem Restlager“, in dem Pakete ohne Ettikettierung aufbewahrt werden. Und genau dort hat er sich zwischen Mitte 2019 und Januar 2022 nach Herzenslust bedient.
Diebesgut im Wert von 194.000 sichergestellt
Zuhause angekommen machten sich sein Sohn (32) und seine Frau (54) direkt an die Arbeit. Sie fotografierten das Diebesgut und stellten es bei Kleinanzeigen online. Wie viel sie damit verdienten, ist unklar. „Anhand des sichergestellten Diebesguts und der Bewegungen auf den Paypal-Konten der Familienmitglieder hatte die Kripo einen Warenwert von 194.000 Euro ermittelt.“ Doch damit noch nicht genug!
Denn der zweite Sohn der Familie (37) arbeitete ebenfalls bei GLS. Er konnte seinen Vater beim Klauen der Pakete beobachten und machte es ihm nach. „Er hatte sich dabei gezielt auf Dinge beschränkt, die er für einen Swimming-Pool benötigt habe“, schreibt „Hna.de“. Diesen hat er sich danach auch im heimischen Garten gebaut.
In einem Fall hat er sich dann aber vertan! Statt Swimming-Pool-Zubehör befanden sich in dem Paket Microsoft-Lizenzen. Doch bevor sie ungenutzt im Müll landeten, schaltete sich auch noch seine Frau (39) ein – und verkaufte sie ebenfalls bei Kleinanzeigen.
Gericht verurteilt ganze Familie
Am Dienstag (26. März) kam der Fall nun vors Gericht. Die beiden GLS-Diebe (59, 37) wurden wegen gewerbsmäßigem Diebstahl in jeweils 20 Fällen verurteilt. Der Vater (59) bekam eine Freiheitsstrafe von zwei, der Sohn (37) von einem Jahr.
Der zweite Sohn (32), der seiner Mutter half, bekam wegen gewerbsmäßiger Hehlerei zehn Monate aufgebrummt, die Mutter selbst ein Jahr. Allerdings wurden alle Haftstrafen auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Zusätzlich müssen alle vier Zahlungen an gemeinnützige Organisationen im Wert von insgesamt 10.800 Euro leisten.
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Auch die Ehefrau des 37-Jährigen wurde belangt. Sie muss eine Geldstrafe in Höhe von 1.600 Euro zahlen.