Ob ein Unternehmen aus einer Gemeinde in Niedersachsen sich mit diesem Inserat bei Kleinanzeigen Erfolg erhoffte? Das scheint man zumindest gedacht zu haben, immerhin ging der Anbieter von Miettoiletten auf die Suche nach einem Servicefahrer.
Soweit so unspektakulär – wären da nicht die klaren Anforderungen an potenzielle Bewerber gewesen. Diese verstießen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und könnten rechtliche Folgen für den Arbeitgeber nach sich ziehen.
Kleinanzeigen: DAS fordert ein Unternehmen von seinen Bewerbern
Es ist eine Jobausschreibung, die für Gesprächsstoff sorgt. Allerdings nicht wegen des Berufs oder der Tätigkeiten selbst, sondern wegen der Anforderungen an die Bewerber. Wie die sein sollten, davon hat das Unternehmen eine ganz klare Vorstellung, mit der es nicht hinter dem Berg hält.
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Interessenten sollten der Anzeige zufolge nicht divers und „auch kein Hund, Katze oder Maus“ sein, heißt es dort. Doch das war’s noch nicht. Es gibt noch einen weiteren Anspruch an die Bewerber. Die Grünen sollten sie nämlich nicht wählen, ansonsten sollen sie in eine grüne Mülltonne steigen und den Deckel von innen schließen, erklärt das Unternehmen.
„Bewerben, outen, abgelehnt werden. Wegen Diskriminierung klagen. Profit.“
Screenshots des Inserats kursieren in den sozialen Medien und sorgen für viele Fragen. Allen voran natürlich: wie konnte das Unternehmen eine solche diskriminierende Jobausschreibung auf Kleinanzeigen veröffentlichen? Ein User zeigt sich außerdem verwundert darüber, dass das Unternehmen offenbar keinen Anwalt oder kompetente Mitarbeiter in der Personalabteilung habe.
Eine andere Person beschäftigt hingegen ein ganz anderes Thema: „Jetzt ist die Frage: Rechtlich dagegen vorgehen oder den AG in Ruhe lassen, damit er auch weiterhin so einen Müll schreibt und keine Angestellten findet?“ Für manch einen scheint die Antwort klar: „Bewerben, outen, abgelehnt werden. Wegen Diskriminierung klagen. Profit.“
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Ist das aber tatsächlich so einfach möglich? Unrealistisch ist es jedenfalls nicht. Denn die Stellenausschreibung verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, welches alle Menschen vor Diskriminierung im Arbeitsleben aufgrund der Merkmale ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität schützt. „Weder in Stellenanzeigen noch im Bewerbungsgespräch dürfen Menschen wegen dieser Merkmale benachteiligt werden“, erklärt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Bekommt jemand aufgrund eines Merkmals dieses Gesetzes einen Job nicht, kann die betroffene Person gerichtlich gegen den Arbeitgeber vorgehen. Bekommt sie recht, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigungszahlungen.
Die diskriminierende Stellenausschreibung des Unternehmens ist inzwischen nicht mehr bei Kleinanzeigen zu finden.