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Jerome Boateng: Prozess startet am 14. Juni – Richterin gilt als „hart in der Sache“

Der Prozess gegen Jerome Boateng geht am 14. Juni 2024 in die nächste Runde. Seine Richterin gilt als „hart in der Sache“.

Jerome Boateng
u00a9 IMAGO/Giuseppe Maffia

Das war Deutschlands WM-Triumph 2014

Bei der WM 2014 in Brasilien gewann die deutsche Nationalmannschaft ihren vierten Weltmeistertitel. Wir zeigen dir den Weg zu diesem grandiosen Triumph.

Am 14. Juni 2024 geht der Prozess gegen den Fußballprofi Jerome Boateng in die nächste Runde. Dreimal bereits hatte sich ein Gericht mit den Gewaltvorwürfen gegen den Fußball-Weltmeister von 2014 beschäftigt. Nun wird der Fall erneut aufgerollt.

Inhaltlich geht es in dem Verfahren um den Vorwurf der Körperverletzung und Beleidigung an seiner früheren Lebensgefährtin. Es ist ein Verfahren, das sich schon über mehrere Jahre zieht. Das bis dato letzte Urteil gegen Jerome Boateng hatte das Bayerische Oberlandesgericht wegen Verfahrensfehlern aufgehoben. Sowohl die Boateng-Seite als auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage waren in Revision gegangen.

Jerome Boateng ab dem 14. Juni wieder vor Gericht

Der Prozess gegen den einstigen Innenverteidiger des FC Bayern München ist auch Thema im neuen Podcast von Journalistin Janina Kirsch und dem Münchner Staranwalt Dr. Alexander Stevens. In „Stars and Crime“ beleuchten die beiden alle Seiten des Falles, gehen auf die Hintergründe ein, und hinterfragen auch die moralische Seite des Falles.

Podimo
Janina Kirsch und Dr. Alexander Stevens. Credit: Podimo

So hatte Jerome Boateng noch im vergangenen Jahr beim FC Bayern München mit trainiert, wechselte nun zum österreichischen Bundesligisten LASK, was mit Protesten gegen den einstigen Weltmeister einherging.

Auch das neue Urteil kann angefochten werden

Doch wie stehen die Chancen für Jerome Boateng in dem Prozess, der am 14. Juni beginnen und wohl am 19. Juli 2024 enden soll. „Die Vorsitzende Richterin ist hart in der Sache, aber fair. Wenn sie von einer Anklage nicht überzeugt ist, stellt sie sich auch durchaus gegen die Staatsanwaltschaft (was in Bayern leider keine Selbstverständlichkeit ist)“, erklärt Alexander Stevens auf Nachfrage dieser Redaktion.



Und weiter: „Aber hält sie den Angeklagten für schuldig, wird es nicht angenehm“. Dass der Prozess-Marathon dieses Mal mit einem endgültigen Schuldspruch endet, ist nicht in Stein gemeißelt. „Auch das Urteil im neuen Gerichtsverfahren kann von allen Beteiligten mit der Revision angefochten werden“, so Stevens.

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Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens ab Juni gilt für Boateng die Unschuldsvermutung.